Hallo pweet,
eine generelle Verpflichtung zur Anzeige des Weiterbildungslehrgangs besteht tatsächlich nicht. Selbst wenn Sie den Lehrgang angeben, kann Ihnen der Rentenversicherungsträger Ihre Rente wegen voller Erwerbsminderung nur vorzeitig entziehen, wenn sich Ihr Gesundheitszustand nachweislich gebessert hat.
Die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) werden nicht auf eine Erwerbsminderungsrente angerechnet und wirken sich damit nicht auf die Höhe der Rente aus.