Aufstockung bei Mini-Job

von
Manuela

Guten Tag,
seit einigen Monaten stocke ich meine RV-Beiträge mit € 19,60 mtl. auf.
Wo kann ich nachschauen, ob mein Arbeitgeber die Arbeitgeberpauschale von € 120,00 für mich entrichtet bzw. ob meine € 19,60 auch abgeführt werden?
Danke für Antworten!

von
Aha

Ersichtlich:

1. auf der monatlichen Abrechnung (zumindest die AN-Anteile)

2. auf der Meldung zur Sozialversicherung (Anmeldung bzw. Änderungsmeldung) gegenüber der Minijobzentrale

von
Schiko.

Was soll das Misstrauen , es ist doch Sache der Arbeitgebers ob er die 30%
an die Minijobzentrale abführt. Nachdem Sie doch nur 380,40 ausbezahlt
erhalten gilt dies auch für die Zuzahlung von monatlich 19,60.

Bei Zweifel an den bösen Arbeitgeber wenden Sie sich einfach an die Mini-
jobzentrale, 45115 Essen.

M fG.

von
Manuela

Guten Tag Schiko,
entschuldigen Sie bitte, aber ich hatte eine ganz normale Frage eingestellt. Wem ich (erfahrungsgemäß) vertraue und wem nicht, dürfen Sie mir überlassen.
Im übrigen ist es sehr wohl auch meine Sache, ob mein AG die getroffenen Vereinbarungen einhält!
Sorry, dass ich gefragt habe.... tz tz

von
Tz Tz

Das war der Beitrag des Tages! Tz Tz Tz....

von
Schiko.

Entschuldigung, dass ich mich
gemeldet habe, Sie haben
sicher nicht unrecht.

MFG.

von
Manuela

Genau, denn ich kenne schließlich die Zahlungsmoral meines AG.

Ich hätte mir eigentlich eine kurze Meldung der Deutschen RV gewünscht, dass mein Beitragskonto künftig "gefüttert" wird und dann die Zahlungen 'schwarz auf weiß' vorliegen hätte.

von
Beitrag

Und wer soll die Millionen Euro für diese Unterrichtungspflicht seitens der RV bezahlen? Vermute mal, daß Sie dies nicht als Sonderwunsch nur für sich meinen, sondern generell.

Sie bekommen Ihre Abrechnungen, Ihre SV-Jahresmeldung und das wird dann auch im Versicherungsverlauf unter Ihrer RV-nummer dokumentiert.Spätestens da können Sie dann im Folgejahr sehen, ob alles normal läuft, oder Ihr Mißtrauen berechtigt war.

MfG

von
Frage an Schiko.

Warum zweifeln wie zuerst die Verhaltensweise ( berechtigte Zweifel ) Manuelas an, und schreiben im gleichen Atemzug, das sie nicht Unrecht hat.Wollen sie die Leute hier nur noch auf den Arm nehmen. Ich denke lagsam reicht es.Sie machen sich ja nur noch lustig über die User.

von
Manuela

Ja danke und bitte nicht streiten.

Hab jetzt alles verstanden. Sorry, dass ich gefragt habe.
Ich warte auf die Jahresmeldung.
freundliche Grüße

von
Rentenking

Liebe Manuela,

Ihre Frage war doch völlig berechtigt. Lassen sie sich doch von den Besserwissern hier nicht verunsichern.

Ich rate Ihnen einen Anruf bei der Minijobzentrale, unter 01801 200 504. Die können dort sofort sehen, ob Ihr Arbeitgeber sie als " Aufstocker" gemeldet hat. Wenn sie erst auf die Jahresmeldung warten, können sie nicht mehr eingreifen, denn rückwirkend kann in Sachen Aufstockung nichts mehr gemacht werden.

Es wäre schön, wenn sich einige hier mit Ihrer eigenenen Meinung etwas mehr zurückhalten würden. Das hilft de, jeweiligen User nämlich 0,0000. Wer keine Fakten zum Sachverhalt beitragen kann, sollte mal versuchen den Mund zu halten ( üben, üben,üben. auch als alter Mensch kann man noch dazulernen!!!!)

von
Manuela

Hallo Rentenking,
na, endlich eine vernünftige Antwort. Ich werde dort anrufen! Es ist nämlich so, dass mein Chef, derartige Unterlagen (von der Minijobzentrale) gar nicht für die Angestellten zur Einsicht offen bereit legt.

Besten Dank für alle (gescheiten!!) Antworten.
tot ziens :-)

von
Koulchen

Hallo Manuela,

Ihr Chef ist nicht verpflichtet, Ihnen seine Lohnabrechnungsunterlagen zur Einsicht bereitzustellen. Verpflichtet ist er allerdings dazu, Ihnen vor Abschluß des Minijobber-Arbeitsvertrags schriftlich mitzuteilen, daß Sie aufstocken können.

Ansonsten kann ich mich nur denen anschließen, die auf Ihre Lohnabrechnungen verweisen, aus denen die Aufstockung ersichtlich sein müßte, bzw. ebenfalls den direkten Anruf bei der Minijob-Zentrale empfehlen.

Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die Rentenversicherung in Ihrem Sinne (je nach Ihrer Wahl mit oder ohne Aufstockungsoption) durchzuführen, aber es gibt immer mal wieder schwarze Schafe.

Viele Grüße
Koulchen

von
Hmmm

Ich denke eher er weiß manchmal vor lauter Blabla nicht mehr, was er eigentlich schreibt...

von
Christina

Ich möchte noch ergänzen: auf der Homepage der Minijob-Zentrale finden Sie alles Wissenswerte sowohl für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Bei den Jahresmeldungen, die vom AG gefordert werden, gibt es bei der elektronischen Meldung automatisch je einen Ausdruck für AG und AN. Oder macht Ihr AG noch die Meldungen in Papierform (nur noch in Ausnahmefällen) ?

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