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Aufstockung Minijob + 35 Versicherungsjahre

von astrid06.01.2009 | 19:23
1244 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, Forumsbeiträgen habe ich entnommen, dass bei einem Minijob (bis 400 € brutto mtl.) bei einem Verzicht auf die RV-Freiheit, also der Zahlung des Aufstockungsbetrages, vollwertige Rentenversicherungszeiten erworben würden. Gilt das auch für die Rente für langjährig Versicherte, für die 35 Jahre Rentenversicherungszeiten nötig sind?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

JA! Die Monate mit Mini-Job und "Aufstockung zählen voll zu jeder Wartezeit, egal für welche Rente.

2 Antworten

Wolfgangam 06.01.2009 | 20:33
Hallo astrid, die Aufstockung bedeutet, das die Minijob-Tätigkeit immer als vollwertige Pflichtbeitragszeit zählt und somit für jede Rentenart, die Besonderheiten aus dem Bereich (Pflicht-)Beiträge vorsieht, zählt ...auch für die 35 Versicherungsjahre der AR an langjährig Versicherte zählt dann Monat für Monat. Gruß w.
Schiko.am 06.01.2009 | 20:59
In der Tat, Sie haben es schon richtig erfasst. Nenne mal als einleuchtendes Beispiel eine Mutter mit 4 Kinderziehungsjahren ohne sonstige Beitrags- zahlung. Keine Rente, da ja die 60 Monate Mindesbeitragszeit nicht vorhanden sind. Das fehlende 5. Jahr kann mit einen 400 Eurojob geheilt werden, wenn durch Eigenleistung von 4,90 % ( 15% zahlt der Arbeitgeber) erbracht werden. In diesem Fall lohnt sich der Monatsbeitrag von 19,60 für ein Jahr. Uner- heblich der Rentenzuwachs von Euro 4,13 für dieses Jahr. Viel wichtiger, 4 x 26.56 Euro, somit 106,24 Bruttorente sind gerettet. Es geht auch schon mit mindestens 155 Verdienst im Monat und nur 7,60 Euro Zuzahlung. Nun zur eigentlichen Frage, natürlich gilt das Jahr Beitragszeit auch für 35 Jahre notwendige Beitragszeit zur Rente als langjährig Versicheter. Mit freundlichen Grüßen.
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