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Aufstockung RV-Beiträge

von Braucherat17.01.2012 | 16:27
1833 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo zusammen, habe einen Minijob gefunden. In den Unterlagen zum ausfüllen ist eine Option "Aufstockung der RV-Beiträge". Ist diese Aufstockung sinnvoll oder nicht? Werde den Minijob zur Probe machen mit aussicht auf eine Arbeitsstelle. Habe gelesen das wenn man die Aufstockung wünscht man die Differenz (19,6% RV-Beitrag-15% AG Anteil = 4,6% Anteil Arbeitnehmer) Also werden von dem Entgeld des Minijob diese 4,6% abgezogen? Sehe ich das so richtig?

2 Antworten

KSCam 17.01.2012 | 18:29
Das ist so richtig und der Aufstocker gilt immer dann als Versicherungspflichtiger, wenn eine Pflichtversicherung Voraussetzung für eine Leistung ist oder man will, dass jedes Jahr 12 Monate als Versicherungszeit zählen. Aber pauschale Aussagen im Sinne von richtig oder falsch, lohnend oder nicht kann man nicht machen. Da hängt viel von den Umständen ab wie Alter, bisherige Versicherungszeiten, etc.... So gesehen hilft Ihnen nur eine persönliche Beratung oder eine Telefonberatung weiter, bei der Berater/in Zugriff auf Ihre Versicherungszeiten hat. Da kann man die Eventualitäten besprechen und anschließend entscheiden Sie selbst.
-am 18.01.2012 | 07:32
Dem Beitrag von KSC stimme ich zu. Ich würde Ihnen eine Beratung in der nächsten Beratungsstelle der Rentenversicherung empfehlen. Eine Aufstockung kann neben den Vorteilen in der gesetzlichen Rentenversicherung z.B. auch für eine Riesterrente sinnvoll sein, da man durch die Aufstockung unmittelbar förderfähig wird.
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