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aufstockung rv-beitrag bei minijob?

von ursula20.04.2008 | 18:25
1751 Ansichten
4 Antworten

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Hallo! Ich habe einen minijob, bei dem ich 81,00 Euro pro Monat verdiene. Lohnt sich in diesem Fall eine Aufstockung des Rentenversicherungsbeitrags? Dies ist meine einzige Tätigkeit. Ich bedanke mich für schnelle Antwort. MFG Ursula

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 21.04.2008 | 10:32

Hallo ursula,

die anderen User - vor allem Wolfgang Amadeus - haben schon ziemlich ausführlich dargestellt, von welchen Kriterien diese Entscheidung abhängig ist.

Das "Lohnen" einer solchen Aufstockung wird sich wohl häufig weniger auf den konkreten Rentenmehrbetrag aus den Beiträgen beziehen, als auf die Tatsache, dass dadurch Pflichtbeitragszeiten erworben werden, welche bestimmte Anspruchsvoraussetzungen erfüllen können (Erwerbsminderungsrente, Riester ...).

Ich würde daher ebenfalls sehr empfehlen, eine Beratungsstelle aufzusuchen und dies in einem persönlichen Gespräch zu klären.

3 Antworten

Wolfgang Amadeusam 20.04.2008 | 19:07
Hallo Ursula, mit diesen wenigen Informationen wird das keiner eindeutig beantworten können. Welcher Jahrgang bist Du? Welche Ansprüche hast Du bisher erworben? Wann warst Du zuletzt beschäftigt und was hast Du in der Zwischenzeit gemacht? Hast Du Kinder und falls ja, wie alt sind sie? Ist die Riesterrente ein Thema für Dich? Falls ja, bist Du verheiratet? Falls ja, riestert Dein Mann? Wie Du sehen kannst, hängt eine Empfehlung von vielen Faktoren ab und es gibt die unterschiedlichsten Aspekte, die eine Aufstockung sinnvoll erscheinen lassen könnten oder auch nicht. Deshalb würde ich Dir in Deinem Fall doch empfehlen, eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch zu nehmen. Wenn Du willst, kannst Du dazu sogar über Internet Online einen Beratungstermin buchen: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_23882/SharedDocs/de…
---am 20.04.2008 | 20:18
Wenn Sie einen preisgünstigen Schutz durch den Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung und Reha-Maßnahmen durch die gesetzliche Rentenversicherung haben möchten, sollten Sie sich diesbezüglich bei eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen. Adressen: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Mit Beginn der Aufstockung zieht der Arbeitgeber den Eigenanteil vom Lohn des Arbeitnehmers ab und überweist ihn zusammen mit den Pauschalbeiträgen an die Minijob-Zentrale. Reicht der Lohn dafür nicht aus, muss der Arbeitnehmer den fehlenden Betrag ausgleichen. Verdient der Arbeitnehmer regelmäßig weniger als 155 Euro monatlich wird der Aufstockungsbeitrag von mindestens 155 Euro berechnet (Mindestbeitragsbemessungsgrundlage). Wenn Sie nur 81,- EUR Bruttoentgelt haben, zahlen Sie für die 81,- EUR 4,9% dazu und für die verbleibenden 74,- EUR zusätzlich den vollen Beitrag von 19,9%. Macht derzeit zusammen knapp 19,- EUR pro Monat. Der Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit gilt für die gesamte Dauer des 400-Euro-Minijobs und kann nicht widerrufen werden. Nach Aufnahme einer neuen geringfügig entlohnten Beschäftigung muss der Arbeitnehmer seinen Verzicht auf die Versicherungsfreiheit dem Arbeitgeber gegenüber erneut erklären, wenn er dies wieder will und zwar auch dann, wenn sich die neue Beschäftigung nahtlos an die bisherige anschließt. Die Verzichtserklärung gilt bei mehreren nebeneinander ausgeübten 400-Euro-Minijobs für alle Beschäftigungen gleichermaßen. Das heißt, die einem Arbeitgeber gegenüber abgegebene Verzichtserklärung bezieht sich auf alle zum Zeitpunkt ihrer Abgabe bestehenden und zukünftig aufgenommenen Beschäftigungsverhältnisse. Sie wird erst unwirksam, wenn kein 400-Euro-Minijob mehr ausgeübt wird. Der Arbeitnehmer muss daher alle Arbeitgeber über die abgegebene Verzichtserklärung informieren.
Rosannaam 20.04.2008 | 20:44
Aus der Info-Broschüre über Mini-Jobs: "Verdienen Sie in einem 400-Euro-Job (oder in mehreren Minijobs zusammen) weniger als 155 Euro im Monat, wird Ihr Anteil aus dem Mindestbeitrag von 30,85 Euro ermittelt. Dieser Anteil ist damit höher als die üblichen 4,9 Prozent Ihres Verdienstes. Der Arbeitgeber zahlt in jedem Fall nur 15 Prozent, den Restbetrag bis zum vollwertigen Pflichtbeitrag zahlt der Arbeitnehmer (siehe auch folgendes Beispiel). Beispiel: Minijob mit 100 Euro Monatsverdienst Jan F. verdient monatlich 100,00 Euro Beitrag zur Rentenversicherung (155 Euro × 19,9 Prozent =) 30,85 Euro abzüglich Arbeitgeberanteil (100 Euro × 15 Prozent =) 15,00 Euro Arbeitnehmeranteil von Jan F. 15,85 Euro" Anhand dieses Beispiels können Sie den von Ihnen zu entrichtenden Beitrag errechnen.
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