Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenHallo ursula,
die anderen User - vor allem Wolfgang Amadeus - haben schon ziemlich ausführlich dargestellt, von welchen Kriterien diese Entscheidung abhängig ist.
Das "Lohnen" einer solchen Aufstockung wird sich wohl häufig weniger auf den konkreten Rentenmehrbetrag aus den Beiträgen beziehen, als auf die Tatsache, dass dadurch Pflichtbeitragszeiten erworben werden, welche bestimmte Anspruchsvoraussetzungen erfüllen können (Erwerbsminderungsrente, Riester ...).
Ich würde daher ebenfalls sehr empfehlen, eine Beratungsstelle aufzusuchen und dies in einem persönlichen Gespräch zu klären.
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