Die Feststellung von W*lfgang ist richtig. Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer zahlen Beiträge zur Rentenversicherung ein. Deshalb ist es wie ein normales Beschäftigungsverhältnis zu sehen. Natürlich handelt es sich bei dem Vordruck R 3212 um einen internen Vordruck der Deutschen Rentenversicherung Bund. Wenn allein die medizinischen Sachverhalte nicht ausreichen, um zu beurteilen, ob jemand berufsunfähig, erwerbsunfähig, teilweise oder voll erwerbsgemindert ist, dann wird der Arbeitgeber angeschrieben. Es wird dann festgestellt, inwieweit diese Personen noch in der Lage sind, Ihr derzeitiges (Rest-) Leistungsvermögen auf dem Arbeitsmarkt umzusetzen. Ich hoffe, Ihr Auftrag von oben ist somit erledigt.