Guten Tag,
wenn ein Minijobber gegenüber seinem Arbeitgeber schriftlich auf die Versicherungsfreiheit verzichtet, kann er vollwertige Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung erwerben, in dem er einen Eigenanteil zwischen dem Pauschalbeitrag des Arbeitgebers und dem vollen Rentenversicherungsbeitrag selbst zahlt.
Fragen: Gilt diese Regelung nur, wenn das Gehalt des Minijobs € 400,-- beträgt oder auch bei (sehr) geringfügig bezahlten Minijobs ? Gibt es hinsichtlich der Gehaltshöhe eine Untergrenze ?
Wäre es zulässig, darüber hinaus zusätzliche "freiwillige
Beiträge" zu leisten ?
Vielen Dank