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Aufstockungsbeiträge beim Minijob

von Simon17.08.2008 | 07:47
1517 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag, wenn ein Minijobber gegenüber seinem Arbeitgeber schriftlich auf die Versicherungsfreiheit verzichtet, kann er vollwertige Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung erwerben, in dem er einen Eigenanteil zwischen dem Pauschalbeitrag des Arbeitgebers und dem vollen Rentenversicherungsbeitrag selbst zahlt. Fragen: Gilt diese Regelung nur, wenn das Gehalt des Minijobs € 400,-- beträgt oder auch bei (sehr) geringfügig bezahlten Minijobs ? Gibt es hinsichtlich der Gehaltshöhe eine Untergrenze ? Wäre es zulässig, darüber hinaus zusätzliche "freiwillige Beiträge" zu leisten ? Vielen Dank

8 Antworten

Schadeam 17.08.2008 | 14:05
nein eine UNtergrenze gibt es nicht. Wer versicherungspflichtig ist (durch den Verzicht....) ist nicht zur freiwilligen Versicherung berechtigt.
Schiko.,am 17.08.2008 | 14:29
Zusätzlicher beitrag ist leider nicht möglich. Für den vierhundert eurojob -weniger verdienst zulässig- zahlt der AG. 15% = 60 monatlich, sie als eigenleistung 4,90 % = 19,60. Damit ist auch der sonst nötige mindestbeitrag, meinetwegen als freiwilliger beitrag mit 79,60 und 19,90 % erfüllt und gilt als vollwertiger beitrag auch für eine eventuelle erwerbsminderungs- rente, rehamaßnahmen, etc. Bei nur 100 monatlich sind trotzdem 19,90 % gesamtbeitrag aus euro 155 fällig = 30,85. Der arbeitgeber steuert 15% aus 100 = 15 euro bei. Den rest ( 30.85 ./. 15 ) 15,85 sie als AN. Also mehr als die sonst üblichen 4,90 %, dies wären ja für 100 nur 4,90 euro. Sie sollten auch wissen, für 2008 beträgt der durchschnitts- verdienst in 2008 euro 30084 bringt einen Entgeltpunkt(EP.) und 26,56 euro rentengutschrift. Bei vierhundert im monat sind es 4.800 bruttoverdienst. Deshalb, 26,56 : 30084 x 4800 = 4,24 rentenzuwachs. Ohne zuzahlung- 4,24 E. : 19,90 % x 15% nur 3,20 zuwachs neben den sonstigen verschlechterungen, will sie damit nicht belasten. Andere möchten sicher auch noch gern was beitragen. MfG.
Brilleam 18.08.2008 | 07:36
Hallo Geli, ja, das ist der Sinn der Regelung - Sie müssen eben ausdrücklich auf die Versicherungsfreiheit verzichten und Ihr AG führt dann die von @Schiko., sehr anschaulich dargestellten Beträge an die Minijob-Zentrale ab!
Geliam 18.08.2008 | 07:22
Hallöchen, verstehe ich das jetzt richtig?? Mir fehlen noch 11 Pflichtbeiträge um mit 60 Jahren (mit Abzügen) in Rente gehen zu können. Wenn ich einen kleinen Minijob ca. 100 Euro mtl. annehmen würde, würden diese als anrechenbare Pflichtbeiträge gelten??? Gruß Geli
Geliam 18.08.2008 | 07:38
Hallo Brille, danke für die superschnelle Antwort.
Vorsichtam 18.08.2008 | 10:29
... ABER NUR WENN SIE NICHTAUS ANDEREN GRÜNDEN BEREITS PFLICHTBEITRÄGE ZAHLEN!!! Alogeld, Beschäftigung etc.( 1JAHR HAT IMMER NUR 12 MÖGL.PFLICHTBEITRAGSMONATE)
Rosannaam 18.08.2008 | 10:22
Leider wird von vielen Arbeitgebern, die Mini-Jobber beschäftigen, dieser Vorteil noch viel zu wenig vermittelt! Gerade bei Reinemache-Firmen, wo die meisten weiblichen Minijobber beschäftigt sind (oftmals Hausfrauen, die somit wieder einen EM-Renten- oder einen Altersrenten-Anspruch erwerben und auch Leistungen zur Teilhabe erhalten können), weisen die Arbeitgeber die Frauen äußerst selten auf die Möglichkeit hin, sich eigenständige Pflichtbeiträge zu "erwirtschaften". Ich habe schon vielen Frauen, die jahrelang auf Minijob-Basis gearbeitet haben, keine Anwartschaft mehr auf eine EM-Rente hatten, diese Möglichkeit aufgezeigt und sie waren immer sehr überrascht, dass es sie gibt und dass sie von ihren Arbeitgebern nicht darauf hingewiesen wurden! SCHADE EIGENTLICH!
Vorsichtam 18.08.2008 | 10:31
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