Ansprechpartner für solche Fragen ist in erster Linie die sogen. Minijobzentrale, anbei der Link:
http://www.minijob-zentrale.de/nn_10182/DE/1__AN/2__aufstockungRente/navNode.html__nnn=true
Natürlich kommt es bei Minijobs und der Möglichkeit der Aufstockung der RV Beiträge maßgeblich darauf an, ob es sich um einen „normalen“ Minijob oder aber um eine Beschäftigung im Privathaushalt handelt.
Seit Juli 2006 werden bei einem (normalen) 400 Euro Job bereits ohne Aufstockung der RV Beiträge vom Arbeitgeber auf Basis von 15 % Beiträge zur gRV abgeführt.
Die für den vollen Beitrag zur RV erforderlichen 4,9 % werden vom Arbeitnehmer nur dann entrichtet, wenn er/sie eben auf die Versicherungsfreiheit in der gRV verzichtet.
Bei einem 400 Euro Job wären dies dann eben derzeit 19,60 Euro – also liegt so gesehen der Zeitungsartikel mit den 20 Euro richtig.
Die Vorteile die sich aus einer solchen Aufstockung ergeben, sind u.a., dass damit Pflichtbeiträge vorliegen, die man für die Prüfung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine EM Rente oder Leistung zur Rehabilitation benötigt.
Der finanzielle Mehrwert für die spätere monatliche Rentenanwartschaft beträgt bei einem 400 Euro Job (auf ein Jahr gerechnet) mit Aufstockung derzeit 4,25 Euro.
Grundsätzlich ist der Verzicht auf die Versicherungsfreiheit gegenüber dem Arbeitgeber für diese Beschäftigung bindend.
Hätte man indes keine Aufstockung vorgenommen, so werden bei einem versicherungsfreien 400 Euro Job (auf ein Jahr gerechnet) Zuschläge an Entgeltpunkten ermittelt, die momentan 3,20 Euro ergeben.
Außerdem wirken sich solche Zeiten auch auf die Wartezeit aus- wenn auch nur in geringem Umfang, was man Ihnen aber gerne anhand der individuellen Gegebenheiten bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle erläutern wird.....
MfG