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Aufstockungsbeiträge

von Tanja02.03.2007 | 08:49
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6 Antworten

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Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, gestern hab ich bei uns in der Zeitung einen Artikel über Aufstockungsbeiträge bei 400-Euro-Jobs gelesen. Eine Frau aus einem Steuerbüro empfielt da Geringfügigbeschäftigten, diesen Aufstockungsbeitrag zu machen. Laut ihrer Aussage liegt der Betrag ab 01.01.2007 nur noch bei knapp 20 Euro und diese Aufstockung lohnt sich bereits nach einem halben Jahr. Jetzt meine Frage, ist das wirklich für jeden Geringfügigbeschäftigten/jede Geringfügigbeschäftigte zu empfehlen? Ich dachte immer, dass es sich hierbei mehr um eine Möglichkeit handelt, den Rentenanspruch zu erhalten, wenn man z. B. die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren nicht erfüllt?!? Und gehe ich richtig in der Annahme (hab ich zumindest mal irgendwo gehört), dass man diesen Aufstockungsbeitrag nicht einfach wieder beenden kann, sondern nur, wenn auch das entsprechende Beschäftigungsverhältnis beendet wurde? Bin für jede Antwort dankbar! Schon mal vielen Dank im vorraus! Grüße Tanja

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ansprechpartner für solche Fragen ist in erster Linie die sogen. Minijobzentrale, anbei der Link:

http://www.minijob-zentrale.de/nn_10182/DE/1__AN/2__aufstockungRente/navNode.html__nnn=true

Natürlich kommt es bei Minijobs und der Möglichkeit der Aufstockung der RV Beiträge maßgeblich darauf an, ob es sich um einen „normalen“ Minijob oder aber um eine Beschäftigung im Privathaushalt handelt.

Seit Juli 2006 werden bei einem (normalen) 400 Euro Job bereits ohne Aufstockung der RV Beiträge vom Arbeitgeber auf Basis von 15 % Beiträge zur gRV abgeführt.

Die für den vollen Beitrag zur RV erforderlichen 4,9 % werden vom Arbeitnehmer nur dann entrichtet, wenn er/sie eben auf die Versicherungsfreiheit in der gRV verzichtet.

Bei einem 400 Euro Job wären dies dann eben derzeit 19,60 Euro – also liegt so gesehen der Zeitungsartikel mit den 20 Euro richtig.

Die Vorteile die sich aus einer solchen Aufstockung ergeben, sind u.a., dass damit Pflichtbeiträge vorliegen, die man für die Prüfung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine EM Rente oder Leistung zur Rehabilitation benötigt.

Der finanzielle Mehrwert für die spätere monatliche Rentenanwartschaft beträgt bei einem 400 Euro Job (auf ein Jahr gerechnet) mit Aufstockung derzeit 4,25 Euro.

Grundsätzlich ist der Verzicht auf die Versicherungsfreiheit gegenüber dem Arbeitgeber für diese Beschäftigung bindend.

Hätte man indes keine Aufstockung vorgenommen, so werden bei einem versicherungsfreien 400 Euro Job (auf ein Jahr gerechnet) Zuschläge an Entgeltpunkten ermittelt, die momentan 3,20 Euro ergeben.

Außerdem wirken sich solche Zeiten auch auf die Wartezeit aus- wenn auch nur in geringem Umfang, was man Ihnen aber gerne anhand der individuellen Gegebenheiten bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle erläutern wird.....

MfG

Moderation · 2Ihre Vorsorge

bitte.

MfG

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Da haben Sier was falsch verstanden.

Wenn auf Basiss des hier durchexerzierten Falles eine Aufstockung von Beiträgen vorgenommen wird, so kostet dies pro Monat 19,60 Euro.

Auf ein Jahr gerechnet, würde dies derzeit die spätere monatliche Rentenanwartschaft um 4,25 Euro erhöhen.

Hoffe, das beantwortet die Frage.

MfG

3 Antworten

Tanjaam 02.03.2007 | 12:04
Vielen Dank für die informative Antwort! Grüße und ein schönes Wochenende Tanja
Andreaam 02.03.2007 | 14:04
In Ihrem Beitrag vom 02.03.2007 steht das beim Verzicht der Rentenfreiheit sich ein Aufstockungsbetrag in Höhe von 4,25 € ergibt, beziehen sich die 4,25 € pro Monat oder pro Jahr?
KSCam 03.03.2007 | 20:05
Anmerkung: Die Erhöhung der Monatsrente um 4,25 € beinhaltet aber auch die 15%, die der Arbeitgeber auch ohne Austockung zahlt. Die allein bringen schon ca. 3,20 €, sodass jedes Jahr Aufstockung die Monatsrente eigentlich nur um ca. 1 € steigert. (die 3,2 € bekomme ich auch, wenn ich nicht aufstocke - allerdings keine 12 Pflichtbeiträge pro Jahr)
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