Es gibt keinen festen Wert.
Ein Minijob wird bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit genauso berücksichtigt wie eine "normale" Beschäftigung. Da jedoch, wegen des geringen Verdienstes, nur sehr niedrige Beiträge gezahlt werden, ist auch der zu erwartende Rentenbetrag für diese Zeiten sehr gering. Nur zum groben Vergleich: In diesem Jahr müsste man in den alten Bundesländern einen beitragspflichtigen Verdienst in Höhe von ca. 32000 EUR haben, um ca. 27 EUR monatliche Regelaltersrente zu erwirtschaften.