Ich werde die Witwenrente nächste Woche beantragen, da mein Mann vor 2 Wochen verstorben ist. Meine Frage: Ich mache z.Zt. Altersteilzeit und erhalte einen Aufstockungsbetrag zu meinem Bruttogehalt.
Wird dieser Aufstockungsbetrag bei der Berechnung der Witwenrente mit zum Bruttogehalt gezählt? Über eine Antwort würde
ich mich freuen.
31.08.2010, 12:59
von
Marianne Mertens
31.08.2010, 13:54
von
Batrix
Einkommensanrechnung auf Hinterbliebenenrente bei Altersteilzeit:
Brutto (ohne Aufstockungsbeträge) - 40% (pauschal) = "fiktives" Netto
"fiktives" Netto + Aufstockungsbetrag = zu berücksichtigendes Einkommen
(ggf. zuzüglich weiterer Einkünfte)
abzüglich Freibetrag (z.Z. ca. 718 Euro)
von der jetzt noch verbleibenden Summe werden 40 % von der Witwenrente abgezogen...
01.09.2010, 11:38
Experten-Antwort