Ich beziehe seit 01.06.2014 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung gemäß § 43 Abs. 6 SGB VI (Rente nach 20 Jahren Wartezeit).
Ich habe den Bescheid von einem Rentenberater überprüfen lassen. Unter anderem wurde in einem Monat die Aufteilung des Entgeltes bemängelt. Ich zitiere aus dem Widerspruch des Rentenberaters:
[...] Bei der Ermittlung der Entgeltpunkte für den Sozialleistungsbezug für die Zeit von 1.01.2001 bis 11.12.2001 wird das Entgelt in der Anlage 3 Seite 2 des Bescheides fehlerhaft aufgeteilt. Das Entgelt für die 30 Kalendertage im Januar beträgt gemessen an allen 341 Tagen einen Betrag in Höhe von 1.796,88 DM (= 20.424,54 DM : 341 X 30) und nicht wie im Bescheid zu entnehmen 1.854,73 DM (= 1.197,92 DM + 656,81 DM). Für die vollwertigen Beiträge vom Februar 2001 bis 11.12.2001 sind demnach aus einem Entgelt in Höhe von 18.627,66 DM Entgeltpunkte zu berechnen. [...]
Hier der Ausschnitt aus dem Rentengutachten:
http://abload.de/image.php?img=text3r3ytp.png
Und hier die Auszüge aus dem Widerspruchsbescheid:
http://abload.de/image.php?img=text1nvufh.png
http://abload.de/image.php?img=text223blb.png
Könnte mir hier vielleicht jemand mitteilen, was denn nun stimmt? Hier kenne ich mich gar nicht aus. Danke.