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Klar. Es handelt sich leider nur um ein erstinstanzliches Urteil: Sozialgericht Neubrandenburg, Urteil vom 02.12.2011, S 4 R 433/08 Die Berufung gegen dieses Urteil wurde zurückgenommen. Es handelt sich um ein nicht veröffentlichtes Urteil! Keine Ahnung, wie die RV-Win-Macher auf dieses Urteil gekommen sind; es steht jedenfalls im Rentengutachten, also im Ausdruck des Programms. Ich musste es beim SG Neubr. anfordern. Im Widerspruchsbescheid steht dazu als Schlussbemerkung zu diesem Punkt, dass dem im Ergebnis anderslautenden Urteil des SG Neubrandenburg nicht gefolgt wird. Es ergäbe sich bei dieser Rechtsauffassung einen um 0,0045 EP höheren Gesamtleistungswert. Vielen Dank Zelda und den anderen für Ihre Hilfe!Hallo Zelda, Sehe ich auch so. Ich könnte jetzt noch mehr erzählen, aber es tut nichts zur Sache ... Im Übrigen ergibt meine überschlägige Berechnung, dass die DRV zumindest bei der Berechnung der Entgeltpunkte für Beitragszeiten sogar 0,0001 EP mehr erhält als das Berechnungsprogramms Ihres Rentenberaters.Völlig korrekt! Bedauerlicherweise beinhaltet das Rentengutachten diesen Fehler mit der Zurechnungszeit (Mai 2014 wurde als beitragsgeminderter Monat berücksichtigt). Mit diesem Fehler und mit der Entgeltaufteilung laut Rentenberater ergibt sich eine um 0,02 EUR höhere monatliche Rente; das ist aber, wie gesagt, nicht der entscheidende Punkt in diesem Verfahren. Dennoch bitte ich Sie , das Aktenzeichen und Gericht des anderslautenden Urteils zu nennen.
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