Sachverhalt:
2021 vollständig als Teilzeitkraft gearbeitet, Jahresmeldung erfolgt
2021 wurde im August das Studium (zeitlich überwiegend) beendet
Januar-August können durch das Studium als Anrechnungzeit als beitragsgeminderte Zeiten berücksichtigt werden.
Lohnerhöhung im Juli und Weihnachtsgeld im Dezember
Frage:
Wie wird der Lohn aim Versicherungsverlauf aufgeteilt?
8/12 und 4/12 oder kann auf Antrag das tatsächliche Gehalt für jeden Monat hinterlegt werden?
Für die Rentenpunkte ist dies nicht relevant, jedoch wahrshcheinlich für die beitragsgeminderten Zeiten?