Die Halbwaisenrente meiner Tochter läuft Ende Mai aus. Besteht die Möglichkeit, daß sich meine Witwenrente daher erhöht?
Wenn ja muß man dafür einen Antrag stellen, oder geht das automatisch?
Besten Dank im voraus
Die Halbwaisenrente meiner Tochter läuft Ende Mai aus. Besteht die Möglichkeit, daß sich meine Witwenrente daher erhöht?
Wenn ja muß man dafür einen Antrag stellen, oder geht das automatisch?
Besten Dank im voraus
Ihre Wtwenrente könnte sich auch vermindern, da Sie vieleicht unter 45 Jahre alt sind und kein Kind (unter 18) mehr erziehen Vielleicht haben Sie auch überhaupt keinen Rentenanspruch mehr(Ehefrau und Witwe erst nach 2001 geworden) Gehen Sie schnell zu einer Beratungsstelle!!
Wieso sollte sich Ihre Rente erhöhen? Eventuell vermindert Sie sich sogar.
Witwenrente und Waisenrente werden nicht geteilt. Sie teilen sich nicht Ihre Rente mit Ihrer Tochter. Deshalb kann sich die Witwenrente auch nicht bei Wegfall der Waisenrente erhöhen. Vielmehr müssen Sie überprüfen lassen, ob Ihre Rente gesenkt wird. Eventuell besteht nur ein Anspruch auf eine "kleine Witwenrente", denn solange Sie ein Kind haben beziehen Sie eine sogenannte "Grosse Witwenrente". Bei Wegfall der Kindeigenschaft im Sinne des Gesetzes besteht dann unter bestimmten Voraussetzungen nur ein Anspruch auf "Kleine Witwenrente ". Bitte suchen Sie eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung auf und lassen Sie sich beraten!
.....oh je, dass hört sich alles aber gar nicht so gut an !
Nee....
Wär schon für alle leser
interessant wieso sie an
eine erhöhung denken?
Es könnte ja sein-dies
ist gar nicht so schlimm-,
dass sie meinten, die
rente der tochter wurde
mit 40% auf die witwen-
rente angerechnet.
Wäre dies so ,dachten sie
gar nicht so falsch.
Leider ist ab dem nicht so.
MfG.
Ich denke eher, die Witwe hatte da noch das alte Recht (§ 1270 RVO) im Hinterkopf.
Nach dieser Vorschrift durfte die Summe aller Hinterbliebenenrenten aus der Versicherung des Verstorbenen die Höhe einer fiktiven Versichertenrente nicht übersteigen, ggf. wurde dann anteilsmäßig gekürzt. Beim Wegfall einer Waisenrente erhöhte sich dann der Witwenanspruch.
Nein. Ihre Witwenrente kann sich eventuell verringern, wenn Ihr eigenes Einkommen (Verdienst und etc.) den „normalen“ Witwenrentenfreibetrag in Höhe von 689,83 EUR Netto (aktuell) übersteigt, da die Berücksichtigung eines zusätzlichen Kinderfreibetrages für Ihre Tochter zusammen mit dem Wegfall der Halbwaisenrente entfällt. Dies wird von Ihrer Rentenversicherung veranlasst.
Sollte sich Ihre Tochter nach dem Wegfall der Halbwaisenrente in Schulausbildung bzw. Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges, soziales bzw. ökologisches Jahr leisten oder wegen körperlicher, geistiger bzw. seelischer Behinderung außerstande sein, sich selbst zu unterhalten, sollte ein neuer Rentenantrag auf die Halbwaisenrente gestellt werden. Bei einem neuen Anspruch auf die Halbwaisenrente wird in Rahmen der Einkommensanrechung der zusätzliche Kinderfreibetrag für Ihre Tochter erneut berücksichtigt.
Sollten Sie noch weitere Fragen zur Einkommensanrechnung haben, bitten wir Sie sich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden, da es sich um eine individuelle Berechnung handelt.
SCHIKO, seiensie
doch nicht so
wunderfitzig...
die redaktion
wünscht sachliche
bzw. fachliche
beiträge.
sonst muß ich sie
ABMAHNEN!!!
ich könnte auch
eine RENTENKÜRZUNG
oder LÖSCHUNG
beantragen!!!
ihr lieber
skat
grüße auch an
SEEHOFER...
sie mögen ja
POTENTE leute!!!
Was mischen Sie sich da jetzt ein?
michel, wir leben in einer demokratie!
und in zukunft: PIANO....
eine schöne demokratische woche
euer aufmerksamer skat
Warum PIANO?
gerade in einer Demokratie ist keine uneingeschränkte frei Meinungsäußerung möglich.
Sie stößt dort an Ihre Grenzen, wo gleichwertige Grundrechte anderer in unzulässiger Weise eingeschränkt werden. Ansonsten wäre beispielsweise der Straftatbestand der Beleidigung grundsätzlich verfassungswidrig.
Sie sehen also, Ihr Verständnis von Demokratie läßt sich mit den rechtlichen Gegebenheiten nicht in Einklang bringen.
Schönes WE
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