Frage:
EM-Rente seit 2005, in voller Höhe und auf Dauer bei Erstantrag bewilligt.Keine weiteren Überprüfungen bisher.
Möchte nun eine Ehrenamtliche Tätigkeit mit Aufwandsentschädigung, max. 2400 €/per anno aufnehmen. Zeitkorridor ist unter 3 Std/tgl, wöchentlich ca. 8 Std Arbeitsaufwand.
Muss ich diese angestrebte Tätigkeit der DRV melden?
Danke für die Antworten!
Gruß