Hallo Schiko,
Sie schrieben:"Sie haben ja recht.Habe wahr-
scheinlich eine frühere ausrechnung weggeworfen.
Erinnere mich noch so:
29.488 gilt als vorläufiger
durchschnittsverdienst 2007.
Es gibt hierfür einen EP.
Ein halber punkt entspricht
14.744 brutto.
War aber der verdienst einer
mutter nur 10.000 brutto wären dies nur 0.3391 EP.
Gutgeschrieben werden aber
0,5000 EP.
MfG."
Mein Frage dazu im Auftrag einer Bekannten:
Sie hat 1995 30.200 DM im Jahr verdient, dafür 0,5961 EP bekommen. Monate BÜZ sind noch vorhanden.
Kann aus Anlage 3 nicht erkennen, ob eine Aufwertung vorgenommen wurde.
Schiko, hat Sie noch einen Anspruch für eine Gutschrift und wenn ja, in welcher Höhe?