Hallo frankg,
bitte setzen Sie sich direkt mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung. Die dortige Sachbearbeitung wird Ihnen jetzt das Übergangsgeld anweisen. Zur Erstattung der Fahrkosten müssen Sie möglicherweise noch ergänzende Angaben machen.
Wir empfehlen eine Kontaktaufnahme mit der Sachbearbeitung Ihres Rententrägers zur Klärung der Details