Hallo Verunsicherter,
zunächst einmal hat es keine Auswirkungen auf die möglicherweise vorzunehmenden Abschläge welchen Status Sie vor Beginn der Rente haben. Die Abschläge ergeben sich aufgrund anderer Vorschriften und Sachverhalte.
Versicherte, die im Jahr 1956 geboren wurden, haben die Möglichkeit mit Vollendung des 63. Lebensjahres und 8 Monaten eine Altersrente für besonderes langjährig Versicherte (ohne Abschläge) zu erhalten, wenn die hierfür erforderliche Mindestversicherungszeit von 45 Jahren mit Beitragszeiten vorhanden ist.
Bei dem Bezug von Krankengeld und Arbeitslosengeld I handelt es sich um eine Pflichtbeitragszeit.
Allerdings zählt der Bezug von Arbeitslosengeld I in den letzen zwei Jahren vor Rentenbeginn nicht für die Beurteilung, ob 45 Jahren erreicht sind, mit. Dies ist aber bei Ihnen unerheblich, da Sie angeben, die 45 Jahre mit Beitragszeiten bereits erreicht zu haben.