Hallo, Giesela,
zu den sogenannten versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Altersrenten-Anspruch (hier: in den letzten 10 Jahren 8 Jahre mit Pflichtbeiträgen) zählen dann Kranken- und Arbeitslosengeld mit, wenn der Sozialleistungsträger Rentenbeiträge für Sie entrichtet hat. Bei aktuellem Kranken- oder Arbeitslosengeldbezug zahlt der Träger 80% des der leistung zugrunde liegenden Arbeitsentgelts in die Rentenkasse ein.
Hinsichtlich des für Sie günstigsten Rentenanspruchs sollten Sie zwecks kostenfreier Beratung eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe aufsuchen.