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Aus Arbeitslosigkeit in die Altersrente mit Abzügen

von benny1320.10.2009 | 11:33
1065 Ansichten
5 Antworten

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Guten Tag, wenn ich (mit 63 Jahren) vor der Altersrente 24 Monate Arbeitslos bin, soll die Altersrente pro Monat um 0,3% auf die 2 Jahre insges. um 7,2% trotzdem gekürzt werden. Stimmt das? Ich habe 44 Jahre Versicherungsbeiträge gezahlt, bin bis zum Beginn der Arbeitslosigkeit in einem Beschäftigungsverhältnis, das 1990 begann. Danke!

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ich verweise auf den guten Beitrag von "FUN".

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Aber nur wenn man vor dem 02.12.1948 geboren ist!!

3 Antworten

F U Nam 20.10.2009 | 11:52
Hallo benny13, sofern die sonstigen Voraussetzungen für eine AR nach ALO vorliegen und sie mit 63 Jahren in diese Rente gehen und bis Jahrgang 1951 einschl. geboren sind und keine anerkannte Schwerbehinderung mit einem GdB von 50 vorliegt, haben sie tatsächlich einen Abschlag von 7,2 % auf die Bruttorente in Kauf zu nehmen. Zusätzlich sollten sie bedenken, dass wenn sie während des Rentenbezugs als Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, ein Beitragsabzug von derzeit ca. 10 % für KV und PV hinzu kommt.
peteram 20.10.2009 | 14:09
Da reichen schon 12 Monate AL ab dem Alter von 58,5 Jahre. So könnte man auch etwas vor dem 63. Lebensjahr in Rente (hat natürlich noch etwas mehr Abzüge). Auf der Webseite der DRV ist dazu ein ergibiger Rentenrechner, der einiges klarer stellt. MfG peter
Peteram 20.10.2009 | 12:55
Warum sollte die Altersrente auch keinen Abschlag haben?????Vorgezogene Altersrenten ( ausser die Rente wg Schwerbehinderung ) sind immer mit Abschlägen verbunden.
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