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Experten-Antwort

aus EMR in Altersrente

von Til30.04.2014 | 11:13
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EMR 60.8 Jahre Alt -65% gbr Schwerbehinderten Ausweis Wann kann man aus emr in Altersrente-gibt es weitere abzüge ? was ist zu beachten. Danke!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Til,

wenn ich Ihre Angaben richtig interpretiere sind Sie 1953 geboren.

Damit bestehen für Sie folgende Möglichkeiten:

- Regelaltersrente mit 65 Jahren und 7 Monaten (keine Abschläge)

- Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab dem 65. Lebensjahr (keine Abschläge)

- Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab dem 63. Lebensjahr und 7 Monaten (keine Abschläge, bzw. ab dem 60. Lebensjahr und 7 Monaten (10,8 % Abschläge).

Ggf. könnten Sie auch einen Anspruch auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab dem 63. Lebensjahr und 2 Monaten haben (keine Abschläge). Hierzu liegt bisher aber nur ein Gesetzentwurf vor.

Ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die verschiedenen Rentenarten vorliegen, kann anhand der vorliegenden Angaben nicht gesagt werden.

Sofern Ihre Erwerbsminderungsrente schon Abschläge enthält, bleiben diese auch bei einer Folgerente enthalten. Die neuen Abschläge beziehen sich also nur auf Entgeltpunkte, die noch nicht Grundlage der vorherigen Rentenberechnung waren.

Für weitere Auskünfte empfehle ich Ihnen einen Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle. Dort können Sie individuell beraten werden (insbesondere zu den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen).

Mit freundlichen Grüßen

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