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Experten-Antwort

Aus EU-Rente in Integrationsmaßnahme?

von Shazadi20.07.2011 | 00:30
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Hallo, ich bin seit Jahren behindert und habe deswegen keinen Job gefunden. Nach mehreren Jahren der Arbeitslosigkeit habe ich ein selbstbezahltes Studium angefangen, da ich keine Perspektive sah, mit Bewerbungen erfolgreich zu sein. Nachdem ich das Studium angefangen hatte, wollte ich über einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben entweder etwas Unterstützung für das Studium (nur Studiengebühren) oder eben etwas anderes als Eingliederungsmaßnahme. Der Antrag wurde abgelehnt, da ich Studentin war und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stünde. Daraufhin habe ich EU Rente beantragt, die wurde sofort genehmigt. Eigentlich wollte ich aber eine Zuweisung zu einer Reha, da es mit dem Antrag auf Teilhabe ja nicht geklappt hatte. Nun mache ich ein Urlaubssemester und wollte nochmal einen Antrag auf Teilhabe stellen, um doch noch in eine Eingliederungsmaßnahme zu kommen. Angeblich ginge das aber nicht weil ich EU-Rente bekomme? Wie komm ich da wieder raus und was für Einnahmen hab ich dann während einer Integrationsmaßnahme? Habe nie gearbeitet und habe also weder Anspruch auf Übergangsgeld noch auf Leistungen vom Arbeitsamt und auch nicht vom Sozialamt da Familienunterhalt. Soll ich einen neuen Antrag auf Teilhabe stellen oder fällt dann sowohl die Rente weg als auch jede andere Einnahme, da ich keine Ansprüche habe?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben können Sie grundsätzlich stellen. Die erforderlichen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sind bei Ihnen durch den Bezug Ihrer EU-Rente gegeben (§ 11 Abs.1 Sozialgesetzbuch VI). Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation bzw. zur Antragstellung sollten Sie unbedingt einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Bei einem persönlichen Gespräch kann man Ihnen alles weitere erklären.

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