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Experten-Antwort

Aus psychosomatischer Reha arbeitsfähig entlassen, Krankengeld bei AU?

von Ghostrider13.05.2019 | 22:08
2130 Ansichten
3 Antworten

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Ich werde arbeitsfähig aus der Reha entlassen (bin NICHT AU hereingekommen und hatte bisher auch noch nie Krankengeld erhalten). In der Reha raten mir die Ärzte mich zu Hause umgehend in psychiatrische Behandlung zu begeben. Dies wird am Entlassungstag stattfinden. Aufgrund des Jobs wäre es sinnvoll erst einmal AU zu sein, ein LTA Antrag wurde bereits gestellt. Ein paar Wochen hätte ich noch Anspruch auf Lohnfortzahlung des AG'S bevor der Bezug von Krankengeld beginnen würde. Kann es in dieser Konstellation auch Probleme mit der arbeitsfähigen Entlassung aus der Reha und einer AU Schreibung eines Arztes geben? Oder ist dies eher der Fall wenn man vorher Krankengeld bezog und die Reha dann "dazwischen" kam?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ghostrider,

bitte wenden Sie sich an Ihren behandelnden Arzt, sofern dieser Sie für arbeitsunfähig hält, wird er Sie krankschreiben. Nach Ende der Lohnfortzahlung wird Ihre Krankenkasse dann Krankengeld für Sie zahlen. Im Zweifelsfall würde die Krankenkasse den MdK um Überprüfung bitten.

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2 Antworten

k-o-ram 13.05.2019 | 22:29
Nein, oder anders gesagt, nicht mehr und nicht weniger wie alle anderen Konstellationen einer AU-Bescheinigung. Eine arbeitsfähige Entlassung aus der Reha ist genauso eine "Momentaufnahme" zum Zeitpunkt der Reha, bzw. Entlassung, wie eine arbeitsunfähige Entlassung. Wenn dein behandelnder Arzt der Meinung ist, dass du AU bist, dann kann/darf/wird er dich AU schreiben. Und wenn da z.B. die KK anderer Meinung ist, dann kann sie den MDK zur Prüfung einschalten. H.
Ghostrideram 13.05.2019 | 22:42
Hi, danke :) Ich werde einfach die Angelegenheit mit meinem Facharzt durchsprechen und wie Du schon sagst, wenn er der Meinung ist, ich sei AU, dann wird er es sicher auch attestieren. Wollte nur halt im Vorfeld PRobleme bei eventuellen Krankengeld vermeiden
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