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Experten-Antwort

aus Reha erwerbsunf. entlassen

von westi05.09.2014 | 12:52
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9 Antworten

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Sehr geehrte Experten, ich wurde aus einer Reha arbeitsunfähig entlassen. Nun habe ich ein Schreiben der Rentenversicherung bekommen, mit dem Hinweis, dass mein Reha Antrag evtl. als Antrag auf Rente wg. Erwerbsminderung umgedeutet werden könne. MUSS ich jetzt einen Rentenantrag stellen ? Ich beziehe zurzeit noch Krankengeld und möchte das natürlich auch solange wie möglich ... ! Vielen dank für eine kurze Information.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Westi,

sofern Sie von Ihrer Krankenkasse zur Reha-Antragstellung aufgefordert wurden, können Sie der Umdeutung des Reha-Antrags in einen Rentenantrag nicht ohne Zustimmung der Krankenkasse widersprechen. In diesem Fall erhält die Krankenkasse eine Mitteilung darüber, das die DRV eine Umdeutung des Reha-Antrags in einen EM-Rentenantrag prüft und Sie deshalb dazu aufgefordert hat, einen Formblattrentenantrag zu stellen. Bei einer solchen Sachlage sollten Sie der Aufforderung zur Rentenantragstellung nachkommen, da die Krankenkasse sonst ggfs. die Krankengeldzahlung einstellen kann.

Die Aufforderung der DRV, den Formblattrentenantrag zu stellen, enthält in der Regel einen Hinweis, sofern Ihre Krankenkasse (wegen vorliegender Aufforderung der Krankenkasse zur Reha-Antragstellung) von der DRV eine entsprechende Mitteilung erhält.

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8 Antworten

Karsten Rüdigeram 05.09.2014 | 13:54
Ich vermute ganz stark, daß Sie von Ihrer Krankenkasse auch bald aufgefordert werden, den Rentenantrag zu stellen. Von daher sind Sie ini hrem Dispositionsrecht spätestens dann sowieso bald eingeschränkt. Die Umdeutung in einen Rentenantrag ist auch nach meiner Erfahrung ein normaler Vorgang in solchen Fällen (war bei meiner Frau auch so).
isis kalifat bald in brdam 05.09.2014 | 16:21
hallo, also ihr satz " Ich beziehe zurzeit noch Krankengeld und möchte das natürlich auch solange wie möglich ... ! " macht mich etwas stutzig, klingt so als ob sie gerne verrentet wären. iwann ist es ja vorbei mit dem Krankengeld, jeder tag, an dem sie keinen rentenantrag stellen,ist ein verschenkter tag. denken sie nur nicht das sie den antrag stellen und eine Woche später haben sie die rente...... und auch wenn sie als au aus der Reha raus sind, bedeutet nicht das sie evtl. noch zum Gutachter müssen. wer weiss, was der dann entscheidet. fragen über fragen, als erstes müssen sie jetzt mal überlegen was sie für die Zukunft wollen.
Herz1952am 05.09.2014 | 17:31
Hallo Westi, Bei mir war es ähnlich. Ich wurde nach der Reha als arbeitsunfähig entlassen und bezog weiterhin Krankengeld. Die AU muss allerdings weiter bescheinigt werden und an die Krankenkasse weitergeleitet werden. Es darf allerdings keine Lücke entstehen. Wenn Sie z.B. bis 20. eines Monats voraussichtlich AU geschrieben wurden und erst am 21. wieder zum Arzt gehen, ist das für die KK eine Lücke und sie wird versuchen das Krankengeld zu streichen (0.00 Uhr bis z.B. 10.00 Uhr gilt als Lücke. Ist normal niemand bekannt und man findet auch keinen Hinweis. Wenn Sie von KK zum Rentenantrag aufgefordert werden, ziehen Sie das so lange wie möglich (damals 6 Wochen) hinaus. Diesen Ratschlag hatte ich von einem leitenden Krankenkassenmitarbeiter einer Frankfurter Filiale einer Ersatzkasse bekommen mit dem ich nach der Reha einen Tag auf der Intensivstation lag. Bei mir war es dann so, dass ich die vollen 72 Wochen KG bezog. Vermutlich lag es daran, dass die Reha-Ärzte dachten, ich könnte wieder arbeitsfähig werden. Aber ich wusste bereits, dass eine Besserung der Herzleistung medizinisch so gut wie unmöglich ist. Wenn der Aussteuerungszeitpunkt festliegt, vorher zum Arbeitsamt gehen, wegen Arbeitslosengeld bis zur Rentenzahlung. Krankengeld ist ca 20 % weniger als Netto-Gehalt. ALG, je nach Kind oder nicht Kinder 67% oder 60% (ohne Gewähr zum aktuellen Zeitpunkt.). "Ungemütlich" wird es bei der Rente. Das hängt vom Versicherungsverlauf ab. Bei mir war es nicht einmal die Hälfte vom Netto. Herz1952
Herz1952am 05.09.2014 | 17:33
Berichtigung: Krankengeld ist ca. 30 %weniger. Herz1952
Herz1952am 07.09.2014 | 21:09
GoKo, lies bitte den "Isis"-Beitrag, dann kann "Westi" schon daran interessiert sein. Schorsch, erzählen Sie dem Friseur bitte nichts davon. Vor allem nicht, wenn er gerade das Rasiermesser am Hals anlegt. Der fällt vor Lachen um Sie landen mit durchschnittener Kehle in der nächsten Intensivstation. Das würde mir leid tun und das Forum müsste längere Zeit auf Sie verzichten. Herz1952
Schorscham 08.09.2014 | 14:22
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Vielleicht habe ich ja dann auf der Intensivstation einen leitenden Krankenkassenmitarbeiter einer Frankfurter Filiale einer Ersatzkasse als Bettnachbarn, der mir kluge Tipps gibt, die sonst keiner kennt und die ich dann an die hiesigen Leser weitergeben kann. MfG
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