Hallo Zweiauge,
wie die anderen Forumsteilnehmer bereits geschrieben haben, kann nicht die Krankenkasse einen Rehaantrag in einen Rentenantrag umdeuten, sondern nur der Rentenversicherungsträger. Die Krankenkasse kann Sie allerdings in Ihrem Dispositionsrecht einschränken.
Die Prüfung, ob der Rehaantrag tatsächlich umgedeutet wird, erfolgt regelmäßig mit Eingang des Entlassungsberichtes. Sofern der Rentenversicherungsträger zum Ergebnis kommt, es könnte eine teilweise oder volle Erwerbsminderung vorliegen, werden Sie angeschrieben. Da wir nicht alle Umstände Ihres Einzelfalles kennen, können wir nicht abschätzen, wie das Ergebnis der Prüfung sein wird.
Unabhängig von dieser Prüfung können Sie sich um Termine im Rahmen von T-Rena bemühen.
Sofern Sie in absehbarer Zeit nach Eingang des Entlassungsberichtes keine automatische Reaktion von Ihrem Rentenversicherungsträger erhalten, steht es Ihnen natürlich frei, sich bei Ihrer nächst gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle über die weiteren Möglichkeiten (bspw Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Erwerbsminderungsrente) beraten zu lassen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam