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Aus Reha zurück

von Birgit B.28.10.2014 | 16:58
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo Bin aus der Reha zurück, und als Krank entlassen worden, bin 54 Jahre Alt, man hatte mir gesagt wenn ich 60 Jahre wäre würde man mich in Rente schicken, warum erst mit 60 meine Krankheit bleibt doch die gleiche, verstehe das ganze nicht. Bin gespannt auf den Bericht von der Reha der zum Arzt geschickt wird was drin steht, wie es weiter geht, der Bericht ist nach 2 Wochen noch nicht da, bin gespannt wie lange das noch dauert.

15 Antworten

KSCam 28.10.2014 | 18:52
Das brauchen Sie auch nicht verstehen - es müsste ja eine Krankheit vorliegen mit der ein 54 Jähriger arbeiten kann, ein 60 Jähriger aber nicht. Schwer vorstellbar. War wohl wieder mal ein von irgendvjemandem gedankenlos hingeworfener Satz - oder das Zitat wird von Ihnen anders gedeutet wie es gemeint war. Seis drum, das können wir eh nicht klären. Was bedeutet das für Sie: wenn Sie meinen erwerbsgemindert zu sein, steht Ihnen frei den Rentenantrag zu stellen, um so besser wenn Ihre Ärzte das begründen können.....
Birgit B.am 28.10.2014 | 19:31
Das hat der Arzt bei der Abschluss Untersuchung in der Reha gesagt, und der hat auch zur Firma hingeschrieben das ich die Arbeit nicht mehr ausführen kann.
von von von von von von von vonam 28.10.2014 | 20:08
hi, lassen sie die ruhig labern, ich würde gar nicht länger warten und SOFORT einen antrag auf eu rente stellen. warum hat ihr doc denn ihrer Firma mitgeteilt das sie ihren Job evtl. nicht mehr machen können ??? ( Schweigepflicht etc. ) --- rentenantrag stellen --- evtl. erhalten sie eine befristete, volle eu rente, dann ruht ihr Arbeitsvertrag so lange erstmal. gruss
Schorscham 28.10.2014 | 20:07
Das ist äußerst ungewöhnlich und wozu soll das gut sein? Wenn Sie arbeitsunfähig sind, reicht eine Standard-AU-Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber. Wenn Ihr Arbeitgeber aber vom Reha-Arzt darüber informiert wird, dass Sie dauerhaft arbeitsunfähig sind, wird er Sie unverzüglich auf die Abschussliste setzen. Sollten Sie daraufhin Arbeitslosengeld beantragen, wird Ihr Arbeitgeber u.a. nach dem Kündigungsgrund gefragt. Und da Sie die Kündigung regelrecht provoziert haben, könnte eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld die Folge sein. Ihre Krankenkasse dürfte Ihnen diesbezüglich auch noch ein paar unbequeme Fragen stellen. Denn wer offensichtlich (vollständig) erwerbsgemindert ist, hat u.U. auch keinen Anspruch auf Krankengeld. Üblicherweise lässt man seinem Arbeitgeber zunächst nur eine normale AU-Bescheinigung zukommen. Nach 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, bestünde dann Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse. Irgendwann würde Ihre Krankenkasse dann schon von selbst Maßnahmen ergreifen, um Ihre Erwerbsfähigkeit festzustellen. Und Ihr Arbeitgeber käme so erst Monate oder Jahre später auf die Idee, Sie wegen Dauer-AU zu entlassen. Aber Sie wollten es offenbar anders. Na dann......
von von von von von von von vonam 28.10.2014 | 20:34
@ schorsch das sehe ich aus eigener erfahrung etwas anders : auch i bin als au aus einer Reha entlassen worden, von den docs habe i keinerlei "Empfehlungen", etc. erhalten, i habe mich sofort selber darum gekümmert u einen rentenantrag gestellt, der auch als volle eu rente durchgegangen ist. wurde bereits einmal verlängert. bei der Fragestellerin fehlt uns aber tatsächlich noch etwas hintergrundwissen. wie lange schon au ? ( ne Reha muss ja auch erst einmal beantragt werden ), wie lange hat sie ihren Arbeitsplatz, unbefristet, befristet, gibt es einen Betriebsrat usw...... gruss
Schorscham 28.10.2014 | 20:22
Wenn der Reha-Arzt die Fragestellerin für rentenrelevant erwerbsgemindert gehalten hätte, dann hätte er zu einem sofortigen Rentenantrag geraten und nicht darauf hingewiesen, dass sie vor ihrem 60. Lebensjahr keine Rente zu erwarten hat. (Wie der Arzt ausgerechnet auf 60 Jahre gekommen ist, werden wir vermutlich nie erfahren...) Fest steht jedoch, dass ihr Arbeitgeber zusehen wird, das Arbeitsverhältnis so schnell wie möglich zu beenden. Dann gibt es keinen Arbeitsvertrag mehr, den man "ruhen lassen" könnte.
Birgit B.am 28.10.2014 | 20:39
Bin seit Monat 2 au, habe ein unbefristetenvertrag, und ja es gibt ein Betriebsrat
Birgit B.am 28.10.2014 | 20:41
und bin seit 3 Jahren da.
von von von von von von von vonam 28.10.2014 | 20:47
hi, also seit Februar,d.h. sie beziehen jetzt gerade Krankengeld bis längstens ca. juli 2015. also i würde die zeit wirklich nutzen und selber einen rentenantrag stellen, die zeit vergeht sooo schnell..... schön für sie, das sie einen Betriebsrat haben, eine willkürliche Kündigung dürfte also ausgeschlossen sein. mein tipp, egal was passiert : behalten sie ihren Arbeitsplatz, evtl. können sie ja in eine andere Abteilung, lassen sie sich auf keinen aufhebungsvertrag o.ä. ein. gruss
von von von von von von von vonam 28.10.2014 | 20:53
aaaah, ok. wird schon. gruss
von von von von von von von vonam 28.10.2014 | 20:51
ach ja, warum hat denn der doc ihren ag über ihren Krankenstand informiert ?? wollten sie das so ??
Birgit B.am 28.10.2014 | 20:51
Das mit einer anderen Abteilung wollen wir ja anstreben, das ist schon mit den Betriebsrat in der mache. Danke für die Antworten
=//=am 29.10.2014 | 09:47
Nein, nicht der RV-Träger hat den Arbeitgeber informiert, sondern der Arzt der Reha-Klinik. Was ich - gelinde gesagt - für eine Unverschämtheit halte. Ein Arzt in der Reha-Klinik soll ggfls. zu LTA raten, aber sich mit dem Arbeitgeber in Verbindung zu setzen, widerspricht vollkommen der ärztlichen Schweigepflicht! Manche Ärzte in den Kliniken machen den Patienten auch völlig falsche Hoffnungen, indem sie bei der Entlassung sagen, dass aufgrund des Gesundheitszustandes und Leistungsvermögens auf jeden Fall eine Rente bewilligt werden muss. Das kann fatale Folgen haben.
von von von von von von von vonam 29.10.2014 | 13:41
hallo =//= aber in diesen fall hat ja die Fragestellerin das mit ihren Reha-doc so abgestimmt, ist also alles ok. ansonsten haben sie vollkommen recht.
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