Hallo Horst-1,
eine vorzeitige Umstellung einer Rente wegen Erwerbsminderung in eine Altersrente hat im Regelfall keine Änderung bezüglich der Rentenhöhe zur Folge, wenn keine zusätzlichen rentenrechtlichen Zeiten in die Berechnung der Altersrente einzubeziehen sind. Geringer kann der Rentenbetrag nicht werden, weil ein Besitzschutz zu beachten ist.