Hallo Jupp,
eine konkrete Antwort können wir Ihnen leider auch nicht geben, da der Sachverhalt viele "Unbekannte" enthält.
Daher ein paar allgemeine Informationen:
Ihre Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Dauer wird bei Erreichen der Regelaltersgrenze (4/2019 – sofern Sie nicht gerade am 01.09.1953 geboren sind bzw. Vertrauensschutz vorliegt) von Amts wegen in eine Regelaltersrente (ab 05/2019) umgewandelt.
Eine "vorzeitige" Umwandlung halten wir nur für sinnvoll, wenn sich bei der Altersrente ein höherer Zahlbetrag ergeben würde.
Dies ist unter anderem von folgenden Faktoren abhängig:
•Wurden während der EM-Rente Zuschläge an EP für geringfügige Beschäftigungen oder andere rentenrechtliche Zeiten erwirtschaftet?
• Verminderungszeitraum (Zugangsfaktor) der Erwerbsminderungsrente
• Welche Altersrente Sie in Anspruch nehmen könnten und welchen Verminderungszeitraum diese Rente hat
• und, und, und…
Wir empfehlen Ihnen daher, beim zuständigen Rentenversicherungsträger nachzufragen und gegebenenfalls Probeberechnungen anzufordern.