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Experten-Antwort

aus VEMR in Altersrente frühester Termin ?

von Jupp21.12.2016 | 09:27
1654 Ansichten
3 Antworten

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bin Jahrgang 9/53 und in Voller Erwebsminderungsrente Unbefristet mehr als 35 Jahre Wartezeit inklusive der Zeiten der EMR erfüllt ab wann ist es möglich in Altersrente Umzuwandeln ? was würden sie Empfehlen um Nachteile auszuschließen ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jupp,

eine konkrete Antwort können wir Ihnen leider auch nicht geben, da der Sachverhalt viele "Unbekannte" enthält.

Daher ein paar allgemeine Informationen:

Ihre Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Dauer wird bei Erreichen der Regelaltersgrenze (4/2019 – sofern Sie nicht gerade am 01.09.1953 geboren sind bzw. Vertrauensschutz vorliegt) von Amts wegen in eine Regelaltersrente (ab 05/2019) umgewandelt.

Eine "vorzeitige" Umwandlung halten wir nur für sinnvoll, wenn sich bei der Altersrente ein höherer Zahlbetrag ergeben würde.

Dies ist unter anderem von folgenden Faktoren abhängig:

•Wurden während der EM-Rente Zuschläge an EP für geringfügige Beschäftigungen oder andere rentenrechtliche Zeiten erwirtschaftet?

• Verminderungszeitraum (Zugangsfaktor) der Erwerbsminderungsrente

• Welche Altersrente Sie in Anspruch nehmen könnten und welchen Verminderungszeitraum diese Rente hat

• und, und, und…

Wir empfehlen Ihnen daher, beim zuständigen Rentenversicherungsträger nachzufragen und gegebenenfalls Probeberechnungen anzufordern.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Simbaam 21.12.2016 | 10:19
Hallo, bitte schauen Sie in Ihrer Rentenauskunft nach. Dort steht ganz genau drin wann Sie in Altersrente gehen können. Ihnen entstehen keine Nachteile. Warum auch. Mfg
Schadeam 21.12.2016 | 10:32
Da Sie 35 Versicherungsjahre haben wäre die AR für langjährig Versicherte ab Oktober 2016 möglich (gewesen). Sind Sie schwerbehindert wäre die Altersrente schon mit 60+7 (also im Jahr 2014) möglich gewesen. Da sich am Betrag in aller Regel nichts ändert ist es in den allermeisten Fällen egal, wann die Rente Altersrente heißt. Im Zweifel können Sie jederzeit Probeberechnungen anfordern.
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