Hallo Paul Erhardt,
> Nun zur Frage:
1.)wenn ich dann in 5 Jahren in Rente gehe, erhöhen sich dann die 1700€ Von heute noch? Ich zahle doch nix mehr ein ohne Arbeit.
Nö, aber diese 1700 € (Anm.: "Aktuell erreicht nach 40 Jahren 1700€" _aus einer Altersrentenprognose_) aus einer jetzigen Rentenauskunft/Altersrentenberechnung sind bei einer laufenden EM-Rente und nachfolgender Altersrente eh bedeutungslos. Die Erklärung mit Zurechnungszeiten/künftige Bewertung derselben und ggf. parallelen 'neuen'/weiteren Versicherungszeiten schenke ich mir mal eben – realitätsfremd :-)
> 2.)Wie wird die volle EMR rententechnisch verarbeitet?
Die Altersrente wird zunächst unter den dann maßgebenden Rentenvorschriften vollkommen neu berechnet (was hat sich rentenrechtlich seit Bewilligung der EM-Rente geändert – zum Guten wie zum Schlechten) und die dann zurückgelegte Rentenbezugsdauer mit eingebaut/neu bewertet. Ergibt die Altersrente einen kleineren Wert der bisher ermittelten persönlichen Entgeltpunkte, wird für die Altersrente der bisherige/höhere persönliche Punktewert für die Altersrente zugrunde gelegt = kleiner kann die Altersrente nicht werden. Ja, das ist schon tiefere Rentenmathematik, um da noch folgen zu können ;-)
> 3.)muss ich diese vorzeitige SB Rente in 5 Jahren mit 63 beantragen, oder kann ich die höhere EM-Rente noch länger bis zur Alterrente mit 65 beziehen?
Die EM-Rente wird bis zur Regelaltersrente gezahlt – wenn vorher kein Neufeststellungsantrag in Altersrente gestellt wird - dann ist sie einzustellen und als Regelaltersrente weiterzuzahlen.
Sie machen sich zu viele Sorgen. Eine neuer zusätzlich Abschlag auf eine Altersrente erfolgt nicht, auch wenn Sie wg. der Schwerbehinderteneigenschaft bereits diesen frühestmöglichen Altersrentenbeginn wählen – die Altersrente hat den gleichen Rentenbetrag wie vorher, nur unter neuem Namen – und auch den jetzigen 'Mehrbetrag' von 200 EUR aus der bis dahin gezahlten EM-Rente.
Eine komplette Neuberechnung/Neufestsetzung des Zahlungsbetrags bei der Altersrente würde nur dann erfolgen, wenn die EM-Rente zwischenzeitlich wegfällt/für mehr als 2 Jahre ...nur dann ist die Altersrente mit allen dann/geringeren Werten festzustellen.
Kurz: Ihre Altersrente wird nicht höher aber auch nicht kleiner sein, als die jetzige EM-Rente.
Gruß
w.