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Experten-Antwort

Aus voller EURente wird Teilzeitjob - AG informieren?

von Lilo18.10.2016 | 09:44
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Hallo, ich habe folgendes Problem und weiß nicht wie ich damit umgehen soll: Ich habe über längere Zeit befristete, volle EU Rente bekommen. Anfang diesen Jahres war ich endlich soweit, nach vielen Behandlungen, es wieder im Arbeitsleben zu versuchen. Ich habe einen 450 € Job angenommen und auch das Gefühl gehabt, dadurch auf Dauer belastbar zu werden. Der Mini Job lief gut, war aber wirklich an der Grenze zu dem was ich leisten kann. Also habe ich mich in Absprache mit den Erzen dazu entschieden, die Erwerbsunfähigkeit Rente weiter zu beantragen, mit der Option diese gegebenenfalls zu kürzen wenn ich belastbar genug für einen Teilzeit Job wäre. Kurz nachdem ich die Weiterführung der Rente beantragt habe, bekam ich vom Arbeitgeber ein Angebot auf eine Teilzeitstelle. Dieses Angebot habe ich angenommen, nachdem wir eine kürzere wöchentliche Arbeitszeit vereinbart haben. Die Rentenversicherung habe ich hierüber sofort informiert, man sagte mir, die Rente würde halt entsprechend kürzt. die Rentenversicherung habe ich hierüber sofort informiert, man sagte mir, die Rente würde halt entsprechend gekürzt. Mein Arbeitgeber weiß nichts von einer Berentung und eigentlich wollte ich das auch so belassen. Allerdings ändert der Teilzeit Vertrag wahrscheinlich die Sachlage. Bin ich verpflichtet den Arbeitgeber über meine Rente bzw. Beantragung der Weiterführung zu informieren? Und wird sich die DRV mit ihm in Kontakt setzen um irgendwelche Informationen zu bekommen? Spätestens dann wüsste der AG ja Bescheid und dann würde ich es lieber vorher klären. Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand mir Auskunft geben könnte :)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ohne Kenntnis des genauen Sachverhalts ist keine konkrete Aussage möglich.

1. Bei Bezug einer vollen Rente wegen Erwerbsminderung und Ausübung der Beschäftigung auf Kosten der Gesundheit ist keine Rückfrage beim Arbeitgeber erforderlich.

2. Wird jedoch eine arbeitsmarktbezogene Rente wegen Erwerbsunfähigkeit bezogen, ist eine Anfrage an den Arbeitgeber erforderlich. Bei dieser Fallgestaltung muss insbesondere beim Arbeitgeber nachgefragt werden, welche Tätigkeit ausgeübt wird und in welcher Höhe Einkünfte erzielt werden.

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