Hallo,
1984/85 wurden Pflegehelferinnen die Ausbildung zur Krankenschwester ermöglicht. Statt der Vergütung wurde für die Zeit der Ausbildung die Ausbildungsvergütung gezahlt, die Differenz zum vorherigen Gehalt hat das Arbeitsamt bezahlt. (Vermeidung von Arbeitslosigkeit) Im Versicherungsverlauf wird nur die Ausbildungsvergütung berücksichtigt, dazu wird Arbeitslosigkeit angezeigt. Ist es richtig, dass nur diese Beträge angerechnet werden?
Vielen Dank schon einmal im Voraus.
Gruß Lyckatill