Hallo Lyckatill,
die Anzeige im Versicherungsverlauf ist korrekt, da für Zeiten der Arbeitslosigkeit mit Leistungsbezug in dem genannten Zeitraum keinerlei Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden. Es handelt sich um beitragsfreie Anrechnungszeiten, die auch rentensteigernd berücksichtigt werden.