Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenVersicherungsfrei sind ordentliche Studierende einer Fachschule während der Dauer ihres Studiums. Neben dem theoretischen Unterricht. Dies gilt auch für ein in der jeweiligen Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum. Für diese Beurteilung ist ohne Bedeutung, die Dauer des Praktikums, die wöchentliche Arbeitszeit während des Praktikums, ob und in welcher Höhe Entgelt gezahlt wird. Somit sind Sie bei einer schulischen Ausbildung zum Physiotherapeuten in der gesamten Ausbildungszeit versicherungsfrei.
Die Rechtsnorm hierfür finden Sie im § 5 Abs. 3 SGB VI.
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