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Experten-Antwort

Ausbildungsvergütung bei einer betrieblichen Umschulung auf Übergangsgeld angerechnet?

von Paulina23.06.2014 | 15:24
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8 Antworten

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Hallo habe erfahren, dass ich bei einer betrieblichen Umschulung Ausbildungsvergütung erhalte. Wird dies auf ohnehin niedriges Übergangsgeld von 529 € angerechnet? ich bekomme neben dem Übergangsgeld auch Fahrtkosten erstattet und Verpflegungsgeld, habe ich keinen Anspruch auf Lehrmittelkosten? (Bücher, Schulmaterial, Arbeitskleidung) Vielen Dank vorab für eure Beiträge, viele Grüße Paulina

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Paulina,

Ihre Fragen wurden bereits von „Sachbearbeiter DRV Bereich Reha“ beantwortet.

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7 Antworten

Sachbearbeiter DRV Bereich Rehaam 24.06.2014 | 08:44
Guten Morgen Paulina, die während einer Ausbildung nach § 16 SGB 6 i. V. m. den § 33 Abs. 3 Nr. 4 SGB 9 gezahlte Ausbildungsvergütung (Umschulungsvergütung) ist Arbeitsentgelt im Sinne des § 14 SGB 4 und ist nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 SGB 9 auf das Übergangsgeld anzurechnen. Dies gilt auch für Vergütungen, die für eine Tätigkeit gezahlt werden, die nicht Bestandteil der Leistung ist, wie z. B. Überstunden, zusätzlichen Nacht- oder Bereitschaftsdienst oder auch Sonntagsdienst. Sofern Sie Lernmittel für Ihre Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigen und diese zum Erreichen des Rehabilitationsziels unerlässlich sind, können diese auf Antrag übernommen werden. Lernmittel umfassen auch die für die Ausbildung erforderlichen Materialkosten (z. B. Spezialminen, Hefte, Zeichenbedarf, Aktenordner, Schnellhefter und Taschenrechner (Standardausführung) - soweit dieser zur Prüfung zugelassen oder vorgeschrieben ist). Beantragen Sie die Lernmittel also schriftlich mit den Rechnungsbelegen (Quittungen) bei Ihrem Rentenversicherungsträger.
Paulinaam 24.06.2014 | 11:33
Vielen Dank für Ihre Antwort! Ich bekomme eine Ausbildungsvergütung von 300 €, d. h. ich erhalte keine 529 € an Übergangsgeld? Wie berechnet man Einkünfte auf das Übergangsgeld? Mir wurde gesagt, dass man einen Freibetrag hat! Wie hoch wäre dieses? Danke schon mal!
Sachbearbeiter DRV Bereich Rehaam 24.06.2014 | 12:17
Hallo Paulina, leider gibt es keinen Freibetrag, das Nettoarbeitsentgelt wird voll angerechnet, schlussendlich werden Sie 229€ Übergangsgeld neben der 300€ Beschäftigung erhalten.
Paulinaam 24.06.2014 | 17:12
Ich habe eine Freundin die letztes Jahr ihr betriebliche Umschulung beendet hat und sie hat Übergangsgeld + Ausbildungsvergütung vom Betrieb erhalten. Also sie hat ihr Ausbildungsvergütung wurde nicht auf ihr Übergangsgeld angerechnet, weil man ihr sagte sie hätte das Geld erst nach Anspruch auf Übergangsgeld erworben und somit wird es nicht auf Übergangsgeld angerechnet. Eine andere Freundin macht eine betriebliche Umschulung und wird von der Agentur für Arbeit gefördert. Dort gibt es einen Freibetrag von 165 €, deshalb wird ihre Ausbildungsvergütung nicht vollständig auf das Übergangsgeld angerechnet. Also die Aussagen hier im Forum bestätigen leider nicht die Praxisfälle, jetzt bin ich etwas verwirrt! Viele Grüße Paulina
Sachbearbeiter DRV Bereich Rehaam 26.06.2014 | 09:20
Eine besondere Berechnung wird lediglich in denjenigen Fällen durchgeführt, in denen ein Zuschuss zum Übergangsgeld vom Arbeitgeber/Ausbildungsbetrieb/etc. gewährt wird. So wie Sie den Fall schildern, liegt hier aber kein Zuschuss vor, sondern ein Entgelt im Sinne des § 14 SGB IV, welches gemäß § 52 SGB IX voll auf das Übergangsgeld angerechnet wird. Sollte lediglich ein Zuschuss gewährt werden, ist die Einkommensanrechnung sehr umfangreich und kann mit den vorliegenden Daten nicht beantwortet werden. Hoffe das hilft Ihnen weiter und Ihre Frage ist damit abschließend beantwortet.
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