Die Fachschulausbildung kann nach der Vollendung des 17. Lebensjahres als Anrechnungszeit berücksichtigt werden. Für die Bewertung sind pro Monat für maximal 36 Monate 75 % des Gesamtleistungswertes maximal 0,0625 Entgeltpunkte anzusetzen. Da der Gesamtleistungswert noch nicht bekannt ist, wird hilfsweise von 0,0625 EPe ausgegangen.
0,0625 X 12 Monate ( 17.Lj.-18. Lj.) = 0,75 EPe.
Bei einer Altersrente, die nicht vorzeitig in Anspruch genommen wird, würde die Rentenerhöhung derzeit rd. 19,70 € betragen.
Für die Zeit des freiwilligen sozialen Jahres gibt es keine besondere Anhebung der vom Arbeitgeber allein gezahlten Beiträge.