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Ausbildungszeit

von Rosemarie23.07.2008 | 20:08
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4 Antworten

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Ich wurde von einem Kollegen aufmerksam gemacht, meinen Rentenverlauf hinsichtlich meiner Ausbildungszeiten zu überprüfen. Er meinte, bei den Zeiten meiner Ausbildung müsse neben dem Wort Plichtbeitragszeit auch noch der Hinweis auf Ausbildung stehen. Dies soll bewirken, dass nicht der angegebene,tatsächlich verdiente Beitrag zur Berechnung meiner zukünftigen Rente herangezogen wird, sondern, dass hier dann der damals aktuelle Durchschnittverdienst zugrunde gelegt wird. Nun steht bei meinem Versicherungsverlauf in der Tat nur das Wort Pflichtbeitragszeit mit dem entsprechend geringen Verdienst. Ist das richtig, oder muss ich hier an den Rententräger herantreten und ggf. um Berichtigung bitten? Ich werde voraussichtlich meine Rente mit dem 63.Lebensjahr (1.12.2012) abrufen. Für eine Beantwortung meiner Frage bedanke ich mich

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenn Sie tatsächlich eine Lehre absolviert haben legen Sie der Rentenstelle (spätestens beim Rentenantrag) den Gesellen- oder Facharbeiterbrief, oder Lehrvertrag vor.

3 Antworten

Maxam 23.07.2008 | 20:28
Nehmen Sie Ihren Lehrvertrag bzw Prüfungszeugnis und beantragen Sie die Kennzeichnung als Berufsausbildung. Mankann das natürlich auch im Rahmen des Rentenantrages machen, aber wenn man das vorher klären kann ist das schon besser.
LSam 23.07.2008 | 22:39
Es ist zunächst unerheblich, ob neben dem Verdienst noch "berufliche Ausbildung" steht, was die Art der Bewertung angeht. Grundsätzlich wird seit 1997 stets der tatsächlich erzielte Verdienst für die ersten 36 Monate beruflicher Tätigkeit berücksichtigt, ausgenommen Wehrdienstzeit. Wenn es sich um Zeiten einer Lehre handelt, sollte im Versicherungsverlauf als Text die Aussage: berufliche Ausbildung aber am rechten Rand stehen. Handelt es sich aber nur um Monate allgmeiner beruflicher Tätigkeit im Zeitrahmen bis zum 25. Lbj. ohne Lehre, wird die Kennzeichnung nicht mehr angebracht. Wie im Einzelnen die Bewertung dieser Zeiten, auch Monate ohne Lehre und oder Zeiten von Umschulungen durch das Arbeitsamt/die Agentur für Arbeit, intern berücksichtigt werden, ist aus einer Renteninformation nicht zu erkennen. Zutreffend ist, dass ab Januar 2005 für Zeiten beruflicher und schulischer Ausbildung Neuregelungen gelten, die die Höhe der Rente negativ beeinflussen. Wenn beispielsweise in Ihrem Versicherungsverlauf Zeiten schulischer Ausbildung enthalten sind, einschlielich Hochschule oder Akademiebesuch, die keine Fachschulzeiten sind, werden diese Zeiten bei Rentenbeginn nach 2008, was ja auf Sie zuträfe, nicht mehr eigenständig bewertet. Gilt in ähnlicher Weise auch für berufliche Ausbildungszeiten, wenn es sich nicht um Lehre handelt oder, wenn Lehre vorliegt, aber auch Fachschulbesuch, der auf die 36 Monate zu berücksichtigender Zeit angerechnet wird und gegebenenfalls die Lehrzeit ganz verdrängt, sich dann ebenfalls keine zusätzlichen Entgeltpunkte für die Lehrzeit mehr ermittelt werden, in vorangegangenen Renteninformationen aus 2004 und evtl. auch 2005 aber noch Bewertungen dafür enthalten waren, wodurch sich die Reduzierung ergeben kann. Immer dann, wenn für Verdienste auch RV-Beiträge in voller Höhegezahlt werden, egal von wem, sind es immer Pflichtbeitragszeiten. Ist aber gleichzeitig berufliche Ausbildung als Lehre zu berücksichtigen, wird eine weitere Anmerkung vorgenommen: "Pflichtbeitragszeiten, berufliche Ausbildung, beitragsgeminderte Zeit" Diese Anmerkung erscheint aber nur in der Anlage 3, die einer Renteninformation nicht beigefügt ist. Aufgewertet auf fast Bundesdurchschnitt werden alle der beruflichen Ausbildung zugeordneten Monate, ob mit oder ohne Lehre. Ist ebenfalls aus einer Renteninformation nicht erkennbar, da ist zu empfehlen, eine Rentenauskunft anzufordern, auf die ein Anspruch besteht, wenn man 54 Jahre und älter ist.
Karl-Heinricham 24.07.2008 | 06:37
@LS: Ihr Wissen in allen Ehren aber was raten Sie der Frau eigentlich? Eine Antwort auf ihre Frage bekommt sie von Ihnen nicht. Was mal war und was wie bewertet wurde ist für Rosemarie wohl eher unwichtig. Sie möchte eine konkrete Antwort, wie sie sich verhalten soll. WENIGER KANN MEHR SEIN. Aufwändige rechtstheoretische Antworten kann sie auch vom Amt bekommen. @Rosemarie: Nehmen Sie einen Nachweis für Ihre Ausildung und beantragen Sie die Kennzeichnung. Das geht auch formlos.
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