Bisher fand eine pauschale Höherbewertung der niedrigen Beiträge in den ersten drei Berufsjahren bei der späteren Rentenberechnung statt. Diese pauschale Höherbewertung wird es künftig nicht mehr geben. Die Beitragsjahre werden künftig nur noch dann höher bewertet, wenn Sie in dieser Zeit tatsächlich eine Berufsausbildung gemacht und Pflichtbeiträge gezahlt haben.
Informieren Sie Ihren Rentenversicherungsträger also über den Zeitraum Ihrer Berufsausbildung und fügen Sie entsprechende Nachweise bei (z.B. Lehrvertrag, Gesellenbrief).