1. Vgl. Ausführungen vom 06.05.2010 (Bewertung Fachschule bei Rente).
2. Im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung gem. § 71 SGB VI gelten die ersten 36 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres stets als Zeiten einer beruflichen Ausbildung.