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Experten-Antwort

Ausbildungszeiten

von Fragesteller129.05.2019 | 20:20
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7 Antworten

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Hallo an alle, es ist bekannt, dass sich neben der beruflichen Ausbildung auch der Besuch einer Fachschule und einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme rentensteigernd auswirken. Zeiten des Studiums wirken sich nicht rentensteigernd aus. Sie dienen nur noch dazu, dass die für die Rente erforderliche Wartezeit / Vorversicherungszeit erfüllt wird. Ich habe vor kurzem bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag zur Kontenklärung gestellt und diese Woche von der DRV ein Schreiben mit allen erfassten Versicherungszeiten erhalten (Schulbesuch mit Abitur / danach Ausbildung an einer Berufsfachschule / danach Bachelor und Masterstudium). Der Schulbesuch sowie das Studium wirken sich wie oben erwähnt nicht rentensteigernd aus und werden in dem Schreiben der DRV als Anrechnungszeit ausgewiesen. Das ist nachvollziehbar. Was nicht nachvollziehbar ist: Wieso wird meine Ausbildung (Berufsfachschule: Siemens Technik Akademie) ebenfalls nur als Anrechnungszeit ausgewiesen? Während der Ausbildung habe ich zwar kein Gehalt erhalten und somit keine Beiträge zur Rentenversicherung abgeführt. Im Internet finde ich jedoch immer wieder den folgenden Passus: "Die einzigen Ausnahmen sind Ausbildungszeiten an Fachschulen und berufsvorbereitende Maßnahmen. Wenn du so etwas belegst, wird dir das auch direkt auf deine gesetzliche Rente angerechnet. Hier sind maximal 3 Jahre möglich." D.h. die Zeit an der Berufsfachschule müsste in meinem Fall sehr wohl rentensteigernd sein, auch wenn während der Ausbildung keine Beiträge zur Renteversicherung abgeführt worden sind. Ist mein Standpunkt korrekt oder nicht?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Danke an W*lfgang für die zutreffende Beantwortung der Frage - dem ist nichts hinzuzufügen.

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6 Antworten

Fragesteller1am 29.05.2019 | 21:15
Hallo chi und W°olfgang. danke für eure Antworten! Insbesondere die ausführliche Antwort von W°olfgang hat mir sehr weitergeholfen. Die Rentenauskunft werde ich selbstverständlich anfordern, um eben die Bewertung der jeweiligen Zeiten einsehen zu können.
chiam 29.05.2019 | 20:53
Es sind alles Anrechnungszeiten; manche werden bewertet und manche nicht. Im Versicherungsverlauf steht nicht nur „Anrechnungszeit“, sondern z.B. auch „Fachschulausbildung“ oder „Hochschulausbildung“. Wenn das richtig gekennzeichnet ist, ist alles in Ordnung.
W°lfgangam 29.05.2019 | 21:04
Hallo Fragesteller1 > Was nicht nachvollziehbar ist: Wieso wird meine Ausbildung (Berufsfachschule: Siemens Technik Akademie) ebenfalls nur als Anrechnungszeit ausgewiesen? Rein schulische Ausbildungszeiten (Schule, Fachschule, Hochschule) sind und bleiben so genannte Anrechnungszeiten. Über die Bewertung ist damit noch kein Aussage getroffen. > D.h. die Zeit an der Berufsfachschule müsste in meinem Fall sehr wohl rentensteigernd sein, auch wenn während der Ausbildung keine Beiträge zur Renteversicherung abgeführt worden sind. Ist mein Standpunkt korrekt oder nicht? So ist es. Da die Fachschule (als Anrechnungszeit!) die einzige reine schulische Ausbildungsart ist, die noch zu bewerten ist, wird Sie auch im Rahmen der 'Bewertung von beitragsfreien Zeiten' bewertet - und kann max. 0,75 Entgeltpunkte pro Jahr erhalten. Leider können Sie die Bewertung dieser Zeit/wie aller andere Zeiten auch, zunächst nicht 'sehen'/nachvollziehen. Dafür brauchen Sie eine Rentenauskunft _mit_ allen Berechnungsanlagen - da sind im Detail die Bewertungen der Beitragszeiten, beitragsfreien und beitragsgeminderten Zeiten dargestellt ...da finden Sie dann auch die extra Punkte für die Fachschule. Diese Rentenauskunft erhalten Sie allerdings nur auf schriftliche Anforderung von Ihrer DRV: "Bitte übersenden Sie mir eine Rentenauskunft MIT allen Berechnungsanlagen." reicht schon, um die anzufordern. Versuchen Sie E-Mail erst gar nicht, nehmen Sie oldschool Papier oder Fax Gruß w.
Fragesteller1am 05.06.2019 | 19:04
Hallo W°olfgang, in Bezug auf meinen Post vom 29.05.2019 (Überschrift: Ausbildungszeiten) haben Sie mir empfohlen, bei der DRV eine Rentenauskunft mit allen Berechnungsanlagen, aus denen die Bewertung der rentenrechtlichen Zeiten hervorgeht, anzufordern. Dies habe ich umgehend gemacht. Heute habe ich von der DRV die "Wartezeitauskunft" zusammen mit dem Versicherungsvrlauf erhalten. Allerdings habe ich in dem Dokument, das ich heute von der DRV erhalten habe, keine Bewertung der entsprechenden Zeiten gefunden. Die DRV hat mir heute praktisch das gleiche Schreiben zugesandt, das ich bereits vor 1 Woche bekommen habe, nachdem ich den Antrag zur Kontenklärung gestellt hatte. Mein Anliegen war es herauszufinden, ob meine Fachschulausbildungszeit im Rahmen der 'Bewertung von beitragsfreien Zeiten' mit 0,75 Entgeltpunkte pro Jahr bewertet worden ist. Leider hat die DRV mir diese Frage nicht beantwortet. Wie soll ich nun verfahren? Soll ich noch einmal eine Rentenauskunft mit allen Berechnungsanlagen, aus denen die Bewertung der rentenrechtlichen Zeiten hervorgeht, anfordern?
Fragesteller1am 05.06.2019 | 20:03
Es ist zutreffend, dass 60 Beitragsmonate noch nicht erreicht sind. Dies erklärt, warum ich eine Wartezeitauskunft erhalten habe.
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