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Ausbildungszeiten in DDR

von Günter Sauder12.11.2009 | 14:58
2569 Ansichten
5 Antworten

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Ich habe einen Versicherten, der in der DDR Werkzeugmacher gelernt hat mit Abschluß bzw. Gesellenbrief. Bekommt er diese Zeiten auch als berufliche Ausbildungszeit anerkannt, oder ist etwas besonderes zu beachten.

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

"Erich" ist zuzustimmen. Auch die Ausbildungszeit in der DDR wird im Versicherungsverlauf als Zeit der beruflichen Ausbildung gekennzeichnet.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Wolfgang ist zuzustimmen, dass eine Anerkennung als Fachschulzeit in der Regel günstiger ist, wie als Hochschulzeit, liegt daran, dass die Fachschulzeiten derzeit noch für bis zu drei Jahren mit 75 Prozent des Gesamtleistungswertes bewertet werden, während Hochschulzeiten eine solche Bewertung nicht mehr erhalten.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Ob und wie sich im Einzelfall der Gesamtleistungswert ändert kann an dieser Stelle nicht abschließend beurteilt werden. Richtig ist Ihr Einwand, dass ggfs. die Zeit der beruflichen Ausbildung, die Pflichtbeitragszeit ist, nicht mehr mit drei Jahren, sondern um die Fachschulzeit verkürzt als berufliche Ausbildung bewertet wird. Da diese Zeit aber selbst ja schon bewertet ist, ist die vorrangige Bewertung der Fachschulzeit mit 75 Prozent des Gesamtleistungswertes günstiger. Es gibt nur eine Ausnahme, wenn die Fachschulzeit vom Arbeitsamt gefördert wurde und somit gleichzeitig bereits als Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit anerkannt und daher sowieso schon mit 80 Prozent des Gesamtleistungswertes bewertet ist. Eine solche Konstellation ist aber in der ehemaligen DDR eher unwahrscheinlich, was gerade dafür spricht, dass die Anerkennung als Fachschulzeit sich doch eher auch anspruchsteigernd auswirken dürfte und zwar mit dem auf 75 Prozent begrenzten Gesamtleistungswert.

2 Antworten

ERICHam 12.11.2009 | 15:36
Selbstverständig ! Weshalb denn nicht ?
Wolfgangam 13.11.2009 | 22:50
Hallo Elisabeth, wie meinen/begründen Sie das - rein rentenrechtlich ? Gruß w.
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