Sehr geehrte Forenmitglieder,
ich bin EM Rentner seit 2003 und habe nun erfahren, dass seit 2005 durch eine Gesetzesänderung meine Ausbildungszeiten nicht mehr in die Rentenberechnung einfließen. Zwar habe ich Bestandsschutz für die derzeitige Rente, aber sollte ich bei einer zukünftigen, beruflichen Belastungserprobung scheitern und meine EM Rente neu berechnet werden müssen, würde ich mit erheblich weniger Geld dastehen.
Weiß jemand ob dies auch für die Altersrente zutrifft, dass diese dann um die nicht mehr gewerteten Ausbildungszeiten vermindert ist ?
Erlange ich in der EM Rentenzeit als einer Art Ausfallszeit neue Punkte ?
Ich habe mit meiner damaligen Ehefrau
die Familienplanung nach dem damaligen Gesetzesstand so geregelt, dass sie nun die vermehrt gewerteten Erziehungszeiten hat und ich die für den familiären Broteerwerb durchgeführten Ausbildungen nicht gewertet bekomme bei der Rentenberechnung.
Gab oder gibt es Grundsatzklagen wegen eines diesbezüglichen Anrechnungsausgleich ?
Oder sind die länger ausgebildeten Brotverdiener einfach benachteiligt geblieben ?
es grüßt herzlich
Gerd