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Experten-Antwort

Ausfallzeit durch Krankheit

von Friedrich Klein08.05.2012 | 13:07
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Ich habe 2009 einen Antrag auf Erwerbsminderung gestellt, der unbefristet gewährt wurde. Im Vorfeld war bei der Kontenklärung meine Zeit als forensischer Patient in der Psychiatrie nicht anerkannt worden. Damals hatte ich nicht den Mut, Widerspruch einzulegen. Meine Frau (selbst häufiger in der Psychatrie langfristig behandelt und seit einigen Jahren teilerwerbsgemindert mit psychiatrischer Diagnose) und ich glauben weiterhin, dass mir diese Zeit als Ausfallzeit zusteht, aber wir wissen nicht, wer uns hierzu beraten kann.

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Zeiten in einer forensischen Klinik werden in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht berücksichtigt, weil eine Unterbringung aufgrund einer Straftat erfolgt. Zeiten der Unterbringung aufgrund einer Straftat werden in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht berücksichtigt.

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