Hallo,
bin seit 9 Wochen krankgeschrieben und beginne in einer Woche eine Rehabilitation Maßnahme. Ich erhalte zur Zeit Krankengeld, bin also bei Beginn der Reha immer noch arbeitsunfähig. Frage: Ist es richtig, im Formular G0512 bei Punkt 2 das Kreuz bei "arbeitsunfähig krank seit....." und bei " und beziehe Krankengeld als Pflichtversicherter......."zu machen? Das heißt ja, dass mein Arbeitgeber keine zusätzlichen Formulare ausfüllen muss?! (G0513, G0514, G0515).
Vielen Dank für ihre Antwort.
31.05.2019, 09:39
von
Elke
31.05.2019, 10:37
Experten-Antwort