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ausgeschiedene Soldaten

von wussi05.06.2008 | 14:25
1134 Ansichten
6 Antworten

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Hallo wenn jemand als Soldat aufgrund ALtesgrenze (Jet-Pilot) aus dem Dienst ausgeschieden ist und angestellt wird, ist seine Arbeit dann versicherungsfrei gemäß § 5 Abs. 4 SGB VI? Oder gilt diese Vorschrift nur für die Versorgung mit der Folge dass die Beschäftigung dann wieder versicherungspflichtig ist??

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Nur bei Bezug einer Pension wegen Erreichens einer Altersgrenze besteht Versicherungsfreiheit.

5 Antworten

wussiam 05.06.2008 | 14:32
PS Alter liegt unter 65!
Gnlpfam 05.06.2008 | 14:50
Bei der Versorgung der Flugzeugführer und Waffensystemoffiziere strahlgetriebener Kampfflugzeuge nach § 15 Abs. 1 Soldatenversorgungsgesetz (SVG) i. V. m. § 45 Abs. 2 Nr. 6 SoldatenG handelt es sich um eine Versorgung nach § 5 Abs. 4 Nr. 2 SGB 6. Eine neben dieser Versorgung ausgeübte Beschäftigung ist demnach rentenversicherungsfrei.
wussiam 05.06.2008 | 17:21
Boah. Geil. Danke, Gnlpf!
Rosannaam 06.06.2008 | 10:56
Hallo Wussi, ich möchte mich der Aussage des Experten anschließen: "nach Erreichen EINER Altersgrenze"! WELCHE Altersgrenze dies ist, hängt aber von den jeweiligen beamten- oder soldatenversorgungsrechtlichen Regelungen ab. Bei Berufssoldaten bestehen zum Teil Altersgrenzen, die WEIT vor dem 60. Lebensjahr liegen. Ich habe gelesen, dass die Altersgrenze für Besatzungsmitglieder von Strahlkampfflugzeugen bei 41 Jahren liegt. Sollte dies der Fall sein, besteht Versicherungsfreiheit nach § 5 Abs. 4 Nr. 2 SGB VI. @Gnlpf hat dies ja auch schon herausgefunden. :-)) MfG Rosanna.
wussiam 06.06.2008 | 17:12
Ja, danke. Diese Problematik habe ich im Blick. Es handelt sich hier wohl die Altersgrenze, welche für alle Piloten auf Kampfjets gilt... muss mal schauen, welche das ist. Muss jetzt erst mal herausfinden, on es vielleicht auch Besonderheiten zur KV oder AV gibt (glaube aber nicht). Danke an alle
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