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Experten-Antwort

Ausgesteuert-ALG §125 bewilligt, ungkündigt, MUSS Reha/Rente beantragen durch ARGE

von C.A.22.04.2012 | 17:04
2304 Ansichten
4 Antworten

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Bitte um schnelle Hilfe, da nur noch 1 Woche Zeit für Fristgewährung...! Kurz gefasst: Ausgesteuert seit 31.03.12, ALG I bewilligt nach §125 SGB III, Reha durchgeführt Ende 2010 (6 Wochen). Ich bin ungekündigt und habe gern gearbeitet. Bisher konnte ich leider die Arbeitsfähigkeit nicht wiederherstellen. ARGE sagt, medizinische Dienst hat per Aktenlage keine Leistungsfähigkeit für die nächsten 6 Monate eingeräumt und ich soll bis Ende April einen Antrag auf Reha/Rente stellen! Genau dies wollte ich vermeiden, habe mich seit 2 Wochen in eine Tagesklinik einweisen lassen um für mich mit Tagesstruktur festzustellen, ob ich in der Lage bin, zu arbeiten. Eigentlich wollte ich anschließend einen Arbeitsversuch starten. Ich habe allerdings festgestellt, dass es nur noch wenige Stunden möglich sein wird. Aber wenigstens etwas. Was soll ich nun tun? Die Zeit bis zur Beendung der Tagsklinik gibt die ARGE mir nicht. Muss ich den Antrag stellen? Ich habe Angst, meinen Arbeitsplatz zu verlieren. Ist es möglich, den Antrag nur für eine teilweise Erwerbsminderung zu stellen und falls ich ein paar Stunden nach Versuch gar nicht schaffe umzuwandeln in die volle? ich würde gerne versuchen zu arbeiten, dies darf ich dann sicher nicht, wenn der Antrag Reha/Rente läuft.... Ich kann mich leider mit der Meinung der ARGE nicht anfreunden, dass überhaupt nichts mehr gehen soll, die Rente ist auch ein finanzielles Desaster für mich....

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo C.A.,

zur Vermeidung von Nachteilen sollten Sie den Antrag Reha bzw. Rente bitte stellen. Die ARGE wird Ihnen sonst voraussichtlich keine Leistungen (fehlende Mitwirkung nach Sozialgesetzbuch Erstes Buch SGB I) gewähren. Bitte setzen Sie sich kurzfristig mit Ihrer örtlichen Rentenberatungsstelle in Verbindung und vereinbaren einen Beratungstermin. In der Beratung werden Sie zunächst über die einzelnen Möglichkeiten der Antragstellung aufgeklärt und entscheiden dann gezielt welchen Antrag Sie in Ihrem Einzelfall stellen. Ihren Artbeitgeber informieren Sie je nach Ergebnis der Entscheidung über den gestellten Antrag zu gegebener Zeit.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

C.A.am 22.04.2012 | 18:46
Ich hoffe, meine Ausführungen sind verständlich! Wenn ich den Antrag in den nächsten Tagen stelle, muss ich dann abwarten, wie die Entscheidung ausfällt, bevor ich eine versuchsweise Wiedereingliederung starte? Mein Arbeitgeber wartet auf Antwort von mir...
Hanniam 22.04.2012 | 19:09
Gucken Sie erst mal in Ihren Tarifvertrag und/oder Arbeitsvertrag: Oft endet das Arbeitsverhältnis nur mit einer unbefristeten vollen Rente automatisch. Und falls der Arbeitgeber längere Ausfälle in der Zukunft befürchtet, können Sie Kündigung ohnehin nicht verhindern (ein Schwerbehindertenausweis würde das Ganze allerdings verzögern und für ihn verteuern).
C.A.am 24.04.2012 | 10:18
Vielen Dank für die Antworten! Ich habe mich umgehend mit der Rentenversicherung in Verbindung gesetzt. Antrag ist gestellt für Reha, kann aber seitens der Rentenversicherung in einen Rentenantrag umgewandelt werden..... Viele Grüße C.A.
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