Hallo C.A.,
zur Vermeidung von Nachteilen sollten Sie den Antrag Reha bzw. Rente bitte stellen. Die ARGE wird Ihnen sonst voraussichtlich keine Leistungen (fehlende Mitwirkung nach Sozialgesetzbuch Erstes Buch SGB I) gewähren. Bitte setzen Sie sich kurzfristig mit Ihrer örtlichen Rentenberatungsstelle in Verbindung und vereinbaren einen Beratungstermin. In der Beratung werden Sie zunächst über die einzelnen Möglichkeiten der Antragstellung aufgeklärt und entscheiden dann gezielt welchen Antrag Sie in Ihrem Einzelfall stellen. Ihren Artbeitgeber informieren Sie je nach Ergebnis der Entscheidung über den gestellten Antrag zu gegebener Zeit.