Ausgesteuert, kein Beschäftigungsverhätnis wie weiter

von
Betti

Hallo. Ich habe eine Frage zum Thema Aussteuerung und wie es weiter geht. Ich bin ausgesteuert und mein AV ist beendet und bin weiterhin aufgrund psychischer Probleme bis nunmehr 6 Monaten erwerbsunfähig < 3 h pro Tag begutachtet worden. Welche Stelle ist zuständig ? AA lehnt aufgrund des Gutachtens Übergangsgeld ab. Hab Sozialhilfe beantragt. Antrag auf Erwerbsminderungsrente sinnvoll?Wann wieder zum AA? Bewerben? Wo was beantragen?
Danke für die Antworten

von
Frieder Baumann

Ich geh mal davon aus, dass "mein AV ist beendet" eigentlich Krankengeld bedeuten soll. Du warst bei der AA und der AA-Arzt hat festgestellt, dass du bis 6 Monate nicht leistungsfähig bist.
Dies Feststellung (bis 6 Mon....) erfolgt oft dann, wenn in den Folgemonaten bspw. eine OP ansteht, die die Leistungsfähigkeit verbessert.

Du hast gegen die Alg-Ablehnung sicher schon Widerspruch einlegt bzw. solltest das unbedingt tun (gegen das Arztgutachten kann man das nicht). Sollte innerhalb der 6 Monate kein Fixtermin (OP, Kur) stehen, kannst du irgendwann in der Zeit einen neuen Alg-Antrag stellen. Es sollte (gefühlt) eine Verbesserung eingetreten sein. Ggf. mit Hausarzt klären.
Andere Möglichkeit sehe ich eigentlich nicht.

Die Beantragung von Sozialhilfe ist richtig.

Ansonsten wirst du zu Aussteuerung und Alg hier nicht allzuviel erfahren, da es sich um ein Rentenforum handelt. Schau ggf. mal ins Forum "elo-forum.org".

Warum wird eigentlich das Alg eingestellt, wenn "Leistungsunfähigkeit bis zu 6 Monate" vorliegt?

Zu Beginn des Alg muss immer Arbeitsfähigkeit vorliegen. Nur dann beginnt das Alg zu laufen. Ansonsten muss Krankengeld beantragt werden, was bei dir ja ausgelaufen ist. Einzige Ausnahme von der Arbeitsfähigkeit ist die sogenannte "Nahtlosigkeitsregelung". Diese besagt, dass das Alg nur eine Überbrückung zwischen Krankengeld und Rente darstellt. Dafür muss der AA-Arzt aber feststellen, dass "Leistungsunfähigkeit langfristig (über 6 Monate)" vorliegt. Da das bei dir aber nicht der Fall ist, wird von normaler Arbeitsunfähigkeit ausgegangen. Erst nach deren Beendigung liegen die Voraussetzungen für Alg vor.

Grüße
Frieder

Experten-Antwort

Hallo Betti,

zunächst vereisen wir auf die Erläuterungen von Frieder Baumann zu den Regelungen der Agentur für Arbeit; ggf. fragen Sie selbst bitte dort auch nochmals nach und lassen sich unklare Sachverhalte erklären.

Rentenrechtlich können Sie jederzeit einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen und Ihre Ansprüche bei uns prüfen lassen. Im Rahmen eines solchen Antrages wird Ihr verbliebenes Leistungsvermögen ebenfalls überprüft.
Bitte wenden Se sich hierzu an die nächste regionale Rentenberatungsstelle und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin.

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