Hallo Heloderma,
leider ist es mir im Rahmen dieses Forums zur Alterssicherung und Rentenversicherung nicht möglich, Fragen zum Recht der Arbeitsförderung (SGB III) zu beantworten. Insoweit kann ich Ihnen an dieser Stelle nur den Hinweis auf die gesetzliche Vorschrift zur sog. Nahtlosigkeitsregelung geben. Hierbei handelt es sich um den § 145 SGB III, welchen Sie unter folgendem Link abrufen können:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__145.html
Im Übrigen muss ich Sie mit Ihrer Frage leider an ihre zuständige Arbeitsagentur verweisen.