ausgesteuert mit Reha-Antrag, was zahlt das Arbeitsamt?
15.04.2007, 18:05
von
Shari
Hallo, ich werde in einigen Wochen von der Krankenkasse ausgesteuert. Ein Antrag auf berufliche Reha läuft. Inwieweit muss ich mich dem Arbeitsmarkt bis zum Entscheid über die Reha zur Verfügung stellen um Arbeitslosengeld 1 zu bekommen? Gilt auch hier, wie beim Rentenantrag die Nahtlosigkeitsregelung? Ich habe Angst, dass ich, wenn ich weiter au bin, gleich bei Arbeitslosengeld 2 lande. Auf was muss ich achten?
15.04.2007, 18:44
von
motou
hallo Allgemine gilt auch die Nahtlosigkeitsreglung wenn du dich beim Arbeitsagentur AU meldest und dein Rehaantrag anzeigst. Prüfe auch die Möglichkeit der Weiterzahlung von Übergangsgeld (§51 SGB IX), falls du vorher eine Reha hattest. In Hartz IV kommst du erst nach Erschöpfung des ALG1