Wie von user Antonius bereits ausgeführt, hängt dies vor allem auch vom Grundanspruch auf ALG I ab, der bei über 55 Jährigen maximal 18 Monate beträgt.
Kommt es bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit nach Auslaufen des KG zu einer Arbeitslos-Meldung bzw. einer Leistungsgewährung so sind dann regelmäßig die Regelungen zur Nahtlosigkeit zu beachten. Nachfolgender Link ist insoweit auf den Seiten 4 f und 12 ff empfehlenswert http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A016-Infomanagement/Publikation/pdf/-125-SGB-III-Minderung-der-Leistungsfaeh.pdf
Die Dauer des SG Verfahrens hat darauf unmittelbar keinen Einfluss – der Ausgang des Verfahrens natürlich durchaus....
MfG