Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo heidi,
zu medizinischen Sachverhalten können wir Ihnen leider keine Ratschläge geben.
Rentenrechtlich ist jetzt das gutachterliche Verfahren und die damit im Widerspruchsverfahren verbundene Entscheidung abzuwarten.
Sollte der Widerspruch nicht den erwünschten Erfolg haben, so wird Sie der VdK entsprechend der weiteren Verfahrensweise bei einem möglichen Klageverfahren umfänglich beraten.
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