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Experten-Antwort

Ausgleich Abschlag - Berechnung persönliche Entgeltpunkte

von Baldrentner22.03.2022 | 08:58
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ich habe Beiträge zur Minderung des Abschlags bei vorgezogener Altersrente eingezahlt. Nun habe ich eine Bescheinigung über die zuletzt gezahlten Beiträge erhalten. Folgender Satz macht mich aber etwas stutzig: „Entsprechend der obigen Formel ergeben sich aus den gezahlten Beiträgen 1,9413 Entgeltpunkte. Hieraus sind die persönlichen Entgeltpunkte zu errechnen, indem die Entgeltpunkte mit dem maßgebenden geminderten Zugangsfaktor vervielfältigt werden. 1,9413 x 0,8860 (Zugangsfaktor) = 1,7200 persönliche Entgeltpunkte Warum wird denn der gezahlte Beitrag noch in persönliche Entgeltpunkte reduziert. Damit habe ich zwar eine bestimmte Summe eingezahlt, bekomme dafür aber keine 1,9413 Punkte sondern nur 1,72 Punkte gutgeschrieben. Damit zahle ich doch drauf oder wie wird diese Kürzung rechtfertigt? VG Baldrentner

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Baldrentner,

Grundlage für die Berechnung der Beiträge ist die Minderung an persönlichen Entgeltpunkten, die sich im Rahmen der Berechnung einer Altersrente bei vorzeitiger Inanspruchnahme unter Berücksichtigung des vom Versicherten beabsichtigten Rentenbeginns ergibt.

Als Zugangsfaktor ist der Wert zu berücksichtigen, der für die Ermittlung der geminderten persönlichen Entgeltpunkte in der Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters herangezogen wurde.

Welche Altersrente Sie dann tatsächlich in Anspruch nehmen, hat keinen Einfluss auf die Beitragszahlung zum Ausgleich der Rentenminderung. Alle gezahlten Ausgleichsbeträge wirken sich bei einer späteren Rente (Rente wegen Erwerbsminderung, Alters- oder Hinterbliebenenrente) rentensteigernd aus. Als Zugangsfaktor ist dann der Wert zu berücksichtigen, der sich aufgrund des tatsächlichen Rentenbeginns ergibt.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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