Hallo zusammen,
ich habe Beiträge zur Minderung des Abschlags bei vorgezogener Altersrente eingezahlt. Nun habe ich eine Bescheinigung über die zuletzt gezahlten Beiträge erhalten. Folgender Satz macht mich aber etwas stutzig:
„Entsprechend der obigen Formel ergeben sich aus den gezahlten Beiträgen 1,9413 Entgeltpunkte.
Hieraus sind die persönlichen Entgeltpunkte zu errechnen, indem die Entgeltpunkte mit dem maßgebenden geminderten Zugangsfaktor vervielfältigt werden.
1,9413 x 0,8860 (Zugangsfaktor) = 1,7200 persönliche Entgeltpunkte
Warum wird denn der gezahlte Beitrag noch in persönliche Entgeltpunkte reduziert. Damit habe ich zwar eine bestimmte Summe eingezahlt, bekomme dafür aber keine 1,9413 Punkte sondern nur 1,72 Punkte gutgeschrieben.
Damit zahle ich doch drauf oder wie wird diese Kürzung rechtfertigt?
VG Baldrentner