Guten Tag!
Bin in der Broschüre "Ausgleich bei der Rente" auf den Punkt "Härteregelung" gestoßen.Vielleicht kann mir hier jemand die Begriffe "Fehlverhalten" oder "Beitrag zum Unterhalt GROB verletzt hat", etwas näher bringen, oder ein Beispiel nennen.
12.12.2011, 14:57
von
OG
12.12.2011, 15:11
Experten-Antwort
12.12.2011, 15:23
von
OG
"Die Pflicht zum Familienunterhalt bei zu tragen!" beinhaltet aber auch, die Tätigkeiten, die im Haushalt ausgeführt wurden, oder nicht?
Ist das überhaupt nachweisbar, was da in einer langjährigen Ehe geleistet wurde?Wie kann ein Familienrichter so was entscheiden?
12.12.2011, 16:20
von
Mitleser
Lieber OG,
das kommt darauf an welchen Richter Sie bekommen und wie oft der abgewaschen, abgetrocknet, gebügelt oder die Betten gemacht hat. Der eine mehr der andere weniger.
Sie können da nur beten und hoffen.